Zurück zu Natur — Was bringt das Natu­re Res­to­ra­ti­on Law?


Krautsand
Mit dem neuen Gesetz bekommt Europas Natur die Chance auf Erholung. © Claudi Nir/WWF

Vor 17 Jah­ren wur­de unter dem dama­li­gen Umwelt­mi­nis­ter Sieg­mar Gabri­el das Ziel aus­ge­ge­ben, den Rück­gang der Bio­di­ver­si­tät inner­halb von nur drei Jah­ren auf­zu­hal­ten. Es blieb ein from­mer Wunsch. Die Trend­wen­de blieb aus.  Der Ver­lust der Arten­viel­falt schritt wei­ter vor­an. Inzwi­schen gel­ten hier­zu­lan­de etwa ein Drit­tel aller Tier- und Pflan­zen­ar­ten als gefähr­det. Zwei Drit­tel unse­rer geschütz­ten Lebens­räu­me sind in schlech­tem Zustand.

Vor allem bei der Rena­tu­rie­rung von Moo­ren und Feucht­ge­bie­ten bleibt eini­ges zu tun. ©Clau­di Nir/WWF

Jetzt kommt end­lich ein neu­er Ver­such, das Ster­ben zu stop­pen: Mit­te August tritt die  euro­päi­sche Natur­wie­der­her­stel­lungs­ver­ord­nung, das Natu­re Res­to­ra­ti­on Law, in Kraft. Eine Rege­lung, die  sich  als „Game­ch­an­ger“ erwei­sen könn­te. Die Ver­ord­nung gilt als wich­tigs­tes EU-Natur­schutz­ge­setz seit Jahr­zehn­ten. Rich­tig umge­setzt, wird sie ent­schei­dend zum drin­gend not­wen­di­gen Erhalt unse­rer natür­li­chen Lebens­grund­la­gen beitragen.

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Papier ist geduldig

Manch­mal muss der Mensch nach­hel­fen, damit die Natur sich erho­len kann. ©Silas Ismael/WWF-Bra­zil

Deutsch­land- und euro­pa­weit gibt es ein rie­si­ges Netz an Natur­schutz­ge­bie­ten.  Es gibt mit der Flo­ra-Fau­na-Habi­ta­t‑, der Was­ser-Rah­men- und der Vogel­schutz­richt­li­nie weg­wei­sen­de euro­päi­sche Vor­ga­ben. Sie sind zum Teil seit Jahr­zehn­ten in Kraft.  Trotz­dem ist die Natur  nicht aus­rei­chend geschützt. Papier ist gedul­dig! Den Nie­der­gang der Natur haben die Richt­li­ni­en nicht auf­ge­hal­ten. Die in den ver­gan­ge­nen zwei Jah­ren in einem Poli­tik­kri­mi ohne­glei­chen umkämpf­te Wie­der­her­stel­lungs­ver­ord­nung soll frü­he­re Feh­ler aus­bü­geln. Auch wenn das Gesetz im poli­ti­schen Ver­fah­ren durch Abschwä­chun­gen und Aus­nah­men an Sub­stanz ver­lo­ren hat, birgt es die Chan­ce für einen Neu­start. Das Natu­re Res­to­ra­ti­on Law soll das Arten­ster­bens in Euro­pa stop­pen und für mehr Wider­stands­fä­hig­keit gegen die Fol­gen der Kli­ma­kri­se wie Dür­ren, Über­flu­tun­gen und Wald­brän­de sorgen.

Wie konn­te es mit unse­rer Natur über­haupt so weit abwärts gehen und was muss man sich unter ihrer Wie­der­her­stel­lung vor­stel­len? Die Ursa­chen für das Arten­ster­ben lie­gen in der Über­nut­zung und Schä­di­gung der Natur durch den Men­schen.  Hohe Stick­stoff- und Pes­ti­zid­ein­trä­ge in der Land­wirt­schaft, die inten­si­ve Bewirt­schaf­tung von Fel­dern und Wäl­dern haben genau­so ihre Spu­ren hin­ter­las­sen wie Ver­lus­te und Zer­schnei­dung natür­li­cher Flä­chen durch Ver­sie­ge­lung der Böden oder Ver­kehrs­pro­jek­te. Hin­zu kommt die Ver­schmut­zung von Gewäs­sern und die zuneh­men­de Erderwärmung.

Wie­der­vernäs­sen, Ent­sie­geln, Aufforsten

Noch immer sind Stau­stu­fen und Däm­me oft unüber­wind­bar für Wan­der­fi­sche. ©Clau­di Nir / WWF

Wie­der­her­stel­lung kann bedeu­ten, der Natur zu erlau­ben, sich weit­ge­hend ohne schä­di­gen­de Ein­flüs­se des Men­schen zu erho­len. Oft ist dazu ein akti­ves Ein­grei­fen nötig. Man­che Maß­nah­men set­zen auf eine ver­än­der­te oder scho­nen­de­re Nut­zung der Natur. Als Wie­der­her­stel­lungs­maß­nah­men gel­ten bei­spiels­wei­se die Wie­der­vernäs­sung ent­wäs­ser­ter Moo­re, der Wald­um­bau hin zu natur­nä­he­ren und kli­ma­re­si­li­en­te­ren Wäl­dern. Wich­tig ist zudem das Zurück­ver­le­gen von Dei­chen, um Flüs­sen mehr Raum zu geben und neue Auen zu schaf­fen. Zur Rena­tu­rie­rung gehö­ren auch eine durch mehr Baum­rei­hen, Feld­ge­höl­ze und Hecken auf­ge­lo­cker­te Agrar­land­schaft, die vie­ler­lei Arten Rück­zugs­raum bie­tet, bes­ser geschütz­te Natur­schutz­ge­bie­te und mehr Parks und Grün­flä­chen in den Städten.

Befrei­te Flüs­se und drei Mil­li­ar­den Bäume

Die nun in Kraft tre­ten­de EU-Natur­wie­der­her­stel­lungs­ver­ord­nung zielt auf die lang­fris­ti­ge Erho­lung der euro­päi­schen Öko­sys­te­me an Land und in den Mee­ren ab. Dafür sol­len bis 2030 auf 20 Pro­zent der Lan­des- und Mee­res­flä­che Euro­pas Wie­der­her­stel­lungs­maß­nah­men erfol­gen – bis 2050 auf allen geschä­dig­ten Natur­flä­chen. Die Ver­ord­nung macht Vor­ga­ben zur Ver­bes­se­rung des Zustands euro­päi­scher FFH- und Vogel­schutz­ge­bie­te. Sie schreibt über­prüf­ba­re Ver­bes­se­rungs­trends für den Wald, die Agrar­land­schaft und den Zustand von Insek­ten­po­pu­la­tio­nen vor. Euro­pa­weit soll das Ziel von zusätz­lich 25.000 Kilo­me­tern frei­flie­ßen­der Flüs­se erreicht wer­den. Es sol­len Moo­re wie­der vernässt, drei Mil­li­ar­den Bäu­me gepflanzt und inner­städ­ti­sche Grün­flä­chen aus­ge­baut werden.

So geht Natur­schutz: Rück­bau eines Wehrs. © Olaf Obsom­mer / WWF

Wird das eines Tages wahr, ist nicht nur der Natur gedient, son­dern auch uns Men­schen – nicht zuletzt haben die Maß­nah­men sehr posi­ti­ve Effek­te für den Kli­ma­schutz und die Kli­ma­an­pas­sung. Eine intak­te Natur erbringt unent­behr­li­che Öko­sys­tem­leis­tun­gen, lie­fert wich­ti­ge Roh­stof­fe, sorgt für frucht­ba­re Böden, sau­be­res Trink­was­ser und sau­be­re Luft. Wild­bie­nen leis­ten als Bestäu­ber unbe­zahl­ba­re Diens­te für unse­re Lebens­mit­tel­ver­sor­gung. Grün­flä­chen lie­fern Feuch­tig­keit und Küh­le. Ein gut gemach­ter Wald­um­bau und die Rena­tu­rie­rung von Flüs­sen wir­ken sich posi­tiv auf den Land­schafts­was­ser­haus­halt aus, was ange­sichts zuneh­men­der Dür­ren drin­gend erfor­der­lich ist. Intak­te Moo­re und Wäl­der sind nicht nur wert­vol­le Öko­sys­te­me, son­dern die­nen zugleich als CO2-Spei­cher.

Zeit, die wir nicht haben

Doch erst ein­mal muss dem Gesetz Leben ein­ge­haucht wer­den. Das kann bis 2027 dau­ern, denn zunächst müs­sen die EU-Mit­glieds­staa­ten auf ihre Bedin­gun­gen ange­pass­te Natio­na­le Wie­der­her­stel­lungs­plä­ne ent­wi­ckeln. Anschlie­ßend muss die EU-Kom­mis­si­on Grü­nes Licht geben. Hier ver­streicht zu viel Zeit, nicht nur, wenn man bedenkt, dass Rena­tu­rie­rungs­pro­jek­te oft vie­le Jah­re dau­ern.  Son­dern auch vor dem Hin­ter­grund, dass das von allen EU-Mit­glieds­staa­ten unter­zeich­ne­te Kun­ming-Mont­re­al-Abkom­men den Stopp des welt­wei­ten Bio­di­ver­si­täts­ver­lus­tes bis 2030 anpeilt. Die deut­sche Bun­des­re­gie­rung muss mit der Wie­der­her­stel­lung der Natur des­halb in Vor­leis­tung gehen und tut das auch mit dem  „Akti­ons­pro­gramm Natür­li­cher Kli­ma­schutz“. Die­ses darf kei­ner Spar­run­de zum Opfer fal­len und muss von der nächs­ten Regie­rung unge­min­dert fort­ge­führt werden.

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Gemein­sam geht es besser

Die Natur­wie­der­her­stel­lungs­ver­ord­nung dürf­te zu inten­si­ven Dis­kus­sio­nen um eine natur­nä­he­re Land- und Forst­nut­zung füh­ren. Sie kann nur mit den Land­nut­zen­den gemein­sam umge­setzt wer­den. Trag­fä­hi­ge Ein­kom­mens­quel­len in die­sen Berei­chen blei­ben ein zen­tra­les The­ma. Gut orga­ni­sier­te Betei­li­gungs­for­ma­te müs­sen die Erstel­lung des Natio­na­len Wie­der­her­stel­lungs­plans flan­kie­ren. Schwarz-Weiß-Den­ken soll­te von allen Sei­ten über­wun­den werden.

 

Erlenbruch des WWF in der Uckermark (von unserem ehemaligen Mitarbeiter Thomas Neumann
Auch so kann ein Wald aus­se­hen. Erlen­bruch des WWF in der Ucker­mark. © Tho­mas Neu­mann /WWF

Trotz oft erbit­ter­ten Streits ist die Natur­wie­der­her­stel­lungs­ver­ord­nung ein wun­der­ba­res Erbe der gera­de been­de­ten EU-Par­la­ments­pe­ri­ode. Sie bie­tet erneut die Chan­ce einer Trend­wen­de. Nun kommt es dar­auf an, die­se nicht unge­nutzt ver­strei­chen zu lassen.

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