Gesetz zum Koh­le­aus­stieg: Absa­ge an den Klimaschutz


Die Bundesregierung betonte immer wieder, den erzielten Kompromiss zum Kohleausstieg umsetzen zu wollen. © Peter Jelinek
Die Bundesregierung betonte immer wieder, den erzielten Kompromiss zum Kohleausstieg umsetzen zu wollen. © Peter Jelinek

Kann man eigent­lich erwar­ten, dass eine gewähl­te Regie­rung einen Kom­pro­miss umsetzt, den eine von ihr eigens ein­ge­setz­te Kom­mis­si­on (KWSB) aus unter­schied­lichs­ten Interessenvertreter:innen und Wissenschaftler:innen aus­ge­han­delt hat? Die­se Fra­ge stell­te sich in mei­nem Twit­ter­feed heu­te früh, dem Tag der Ver­ab­schie­dung des „Geset­zes zur Redu­zie­rung und zur Been­di­gung der Koh­le­ver­stro­mung” im Bundeskabinett.

Ganz grund­sätz­lich muss sich eine demo­kra­tisch gewähl­te Regie­rung nicht an sol­che Emp­feh­lun­gen hal­ten. Aber die Bun­des­re­gie­rung hat­te zuvor bei jeder Gele­gen­heit bekräf­tigt, dass sie genau das tun wer­de. Und schließ­lich hat sie heu­te auch gelie­fert. Fast alle Betei­lig­ten dürf­ten von dem Gesetz pro­fi­tie­ren. Ein paar wich­ti­ge Inter­es­sen sind jedoch auf der Stre­cke geblie­ben: Der Kli­ma­schutz, die Steuerzahler:innen und zukünf­ti­ge Gene­ra­tio­nen. Für die­se hat die Bun­des­re­gie­rung denk­bar schlecht verhandelt.

Koh­le­aus­stieg mit Steinkohleverstromung?

Heu­te wur­de im Bun­des­ka­bi­nett para­do­xer­wei­se ein Koh­le­aus­stiegs­ge­setz ver­ab­schie­det, dass zunächst mal mehr Koh­le ans Netz bringt. Mit Dat­teln IV geht – obwohl die Koh­le­kom­mis­si­on das anders fest­ge­hal­ten hat­te – noch in die­sem Jahr geht ein neu­es Stein­koh­le­kraft­werk ans Netz. Des­sen Emis­sio­nen kön­nen nicht voll­stän­dig durch ande­re Still­le­gun­gen kom­pen­siert wer­den. Und das damit gesen­de­te Signal ist wirk­lich fatal.

Der “Koh­le­aus­stieg”, den wir jetzt haben, bedeu­tet zudem, dass wei­te­re sechs Dör­fer per Gesetz für einen ener­gie­wirt­schaft­lich nicht not­wen­di­gen Braun­koh­le­ta­ge­bau wei­chen müs­sen. Im Klar­text heißt das: Sie wer­den weg­ge­bag­gert. Zum Ham­ba­cher Wald steht nichts mehr drin.

Gesetz zum Koh­le­aus­stieg igno­riert die Kohlekomission

Der Koh­le­aus­stieg, den wir jetzt haben, schont die Braun­koh­le vor allem in der Lau­sitz. Er setzt in kei­ner Wei­se den von der Koh­le­kom­mis­si­on aus­ge­han­del­ten ste­ti­gen Min­de­rungs­pfad um. Statt­des­sen min­dert er die Erzeu­gung und Emis­sio­nen in lan­gen Trep­pen­stu­fen immer erst kurz vor der jeweils fest­ge­leg­ten Deadline.

Der Koh­le­aus­stieg, den wir jetzt haben, garan­tiert den Betrei­bern RWE (Rhei­ni­sches Revier) und LEAG (Lau­sit­zer Revier) Mil­li­ar­den an Ent­schä­di­gung. Sie wer­den bezahlt von Steu­er­gel­dern. Die LEAG erhält die­se Zah­lung sogar für einen Still­le­gungs­pfad, der sich kaum von den ursprüng­li­chen Pla­nun­gen des Unter­neh­mens unter­schei­det. Das Gesetz schreibt zwar immer­hin fest, dass die Ent­schä­di­gun­gen für Wie­der­her­stel­lung und Rekul­ti­vie­rung ein­ge­setzt wer­den müs­sen. Aller­dings ist das ohne­hin die Auf­ga­be der Betrei­ber, aus den Ein­nah­men dafür Geld zurückzulegen.

Steu­er­gel­der als Ent­schä­di­gun­gen für Betreiber

Der Koh­le­aus­stieg, den wir jetzt haben, wird aus öffent­li­chen Kas­sen mit über vier Mil­li­ar­den Euro Ent­schä­di­gun­gen allein für die Braun­koh­le­be­trei­ber unter­stützt. Hin­zu kom­men noch die Aus­schrei­bungs­sum­men für die Stein­koh­le­kraft­wer­ke,  mit bis zu wei­te­ren fünf Mil­li­ar­den Euro “Anpas­sungs­geld” für Arbeitnehmer:innen und wei­te­re 40 Mil­li­ar­den Euro Struk­tur­wan­del­för­de­rung für die Regio­nen. 

Koh­le­aus­stieg ohne Klimaschutz

Der Koh­le­aus­stieg, den wir jetzt haben, kann über­haupt nur dann einen Kli­ma­schutz­ef­fekt haben, wenn die Emis­si­ons­zer­ti­fi­ka­te im Emis­si­ons­han­del, die durch die Still­le­gun­gen frei wer­den, gelöscht wer­den. Das ist so direkt nicht vor­ge­se­hen – denn damit gehen Ein­nah­men­ver­lus­te ein­her. Statt­des­sen wer­den die Zer­ti­fi­ka­te in die soge­nann­te Markt­sta­bi­li­täts­re­ser­ve ver­scho­ben. Das hat die Fol­ge, dass sich Deutsch­land die Kos­ten für die­sen teu­er erkauf­ten Koh­le­aus­stieg dann mit kli­ma­po­li­tisch muti­ger vor­an­schrei­ten­den Mit­glieds­staa­ten wie Grie­chen­land (Koh­le­aus­stieg 2028) tei­len kann.

Eigent­lich ist es ja nicht zuviel erwartet:

Wenn man eine Kom­mis­si­on ein­setzt zur Aus­ar­bei­tung eines gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Kom­pro­mis­ses zur Befrie­dung eines gro­ßen und kom­ple­xen Kon­flik­tes, der in sei­ner Bedeu­tung für den inter­na­tio­na­len Kli­ma­schutz nicht hoch genug zu bewer­ten ist, und die­ser Kom­pro­miss laut Bun­des­re­gie­rung dann auch Eins zu Eins umge­setzt wer­den soll, dann muss die­ser sorg­fäl­tig aus­ta­rier­te Kom­pro­miss eben auch tat­säch­lich genau so umge­setzt werden.

Kann man das eigent­lich erwar­ten? Ich fin­de ja. 

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1 Kommentar

  1. FräuleinSchlauberger
    30. Januar 2020
    Antworten

    Luft und Lie­be braucht man drin­gen­der als ent­gan­ge­ne Gewin­ne, als rea­le Ver­lus­te vom Staat ein­zu­for­dern, wo es bes­ten­falls nur Kal­ku­la­tio­nen (Pro­gno­sen) sind, wäh­rend die wah­ren Aus­wir­kun­gen nicht geld­wert ent­schä­digt oder rück­gän­gig gemacht wer­den kön­nen und Alle betref­fen. Viel­leicht das Geld das nächs­te Mal in den Mund und nicht in den Aller­wer­tes­ten ste­cken? Aber nicht alles auf ein­mal, wir haben ja alle noch Zeit?! 8-/

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