Land­wirt­schaft für statt gegen Artenvielfalt


Felder und Wiesen: Lebensraum für Wiesenvögel, Amphibien und Wildkräuter
Felder und Wiesen: Lebensraum für Feldhasen, Wiesenvögel, Amphibien und Wildkräuter © F. Gottwald

Über 50 Pro­zent der Flä­che Deutsch­lands wird für land­wirt­schaft­li­che Zwe­cke genutzt. Land­wirt­schaft prägt den Lebens­raum von Tie­ren und Pflan­zen. Die inten­si­ve Nut­zung der kon­ven­tio­nel­len Land­wirt­schaft ver­än­dert Äcker, Wie­sen und Wei­den grund­le­gend. Ehe­mals weit ver­brei­te­te Arten wie den Feld­ha­sen oder das Braun­kehl­chen bekom­men wir daher in Deutsch­land immer sel­te­ner zu Gesicht. Vie­le Acker­wild­kräu­ter ver­schwin­den mehr und mehr aus dem Land­schafts­bild. Eben­so ergeht es zahl­rei­chen Insek­ten und Amphibien.

Land­wirt­schaft und Arten­viel­falt müs­sen kein Wider­spruch sein

Es gibt Mög­lich­kei­ten, Flä­chen so zu bewirt­schaf­ten, dass sie wei­ter Lebens­raum für wild­le­ben­de Tier- und Pflan­zen­ar­ten sind. Ins­be­son­de­re der Öko­lo­gi­sche Land­bau bie­tet dafür gute Vor­aus­set­zun­gen. Schon gerin­ge Ände­run­gen in den Bewirt­schaf­tungs­ver­fah­ren kön­nen eine hohe Wir­kung ent­fal­ten, zum Bei­spiel ein ver­än­der­ter Zeit­punkt für die Mahd oder das Ste­hen­las­sen von Rand­strei­fen im Grün­land oder Acker­land. Bis­her sind Maß­nah­men, wel­che die Arten­viel­falt för­dern, nicht kon­kret und sys­te­ma­tisch in die Richt­li­ni­en der öko­lo­gi­schen Ver­bän­de inte­griert. Trotz Emp­feh­lung des Sach­ver­stän­di­gen­rats für Umwelt­fra­gen der Bun­des­re­gie­rung: Ein „Natur­schutz-Sie­gel“ fehlt bis­lang in den Anbau­richt­li­ni­en für den Ökolandbau.

Laubfrosch
Laub­frosch © Wild Won­ders of Euro­pe, Diet­mar Nill

Natur­schutz­stan­dard für den Ökolandbau

Hier setzt das Modell­pro­jekt „Land­wirt­schaft für Arten­viel­falt“ an, in dem ich seit Herbst 2011 für den WWF aktiv mit­ar­bei­te. In Zusam­men­ar­beit mit dem Öko­lo­gi­schen Anbau­ver­band Bio­park ent­wi­ckeln und erpro­ben wir einen sol­chen Natur­schutz­stan­dard. Das Leib­niz-Zen­trum für Agrar­land­schafts­for­schung (ZALF e.V.) beglei­tet uns dabei wis­sen­schaft­lich. Das Land Meck­len­burg-Vor­pom­mern sowie EDEKA unter­stüt­zen das Pro­jekt ebenfalls.

Grund­la­ge für den Natur­schutz­stan­dard ist ein Kata­log mit rund 70 Natur­schutz­maß­nah­men und ‑leis­tun­gen. 40 Exper­ten aus den Berei­chen Natur­schutz und Land­wirt­schaft haben die­se Maß­nah­men erar­bei­tet. Jede von ihnen ist mit einer Punkt­zahl hin­ter­legt. Die Punkt­zahl basiert auf der Ein­schät­zung der Exper­ten, wie effek­tiv die Maß­nah­me für den Schutz von wild­le­ben­den Tier- und Pflan­zen­ar­ten sowie deren Lebens­räu­men ist. Für den Natur­schutz­stan­dard muss ein land­wirt­schaft­li­cher Betrieb eine Min­dest­punkt­zahl erreichen.

Von der grau­en Theo­rie in die grü­ne Praxis

Papier ist bekannt­lich gedul­dig und die Wahr­heit liegt auf dem Acker. Also erpro­ben wir den Natur­schutz­stan­dard seit drei Jah­ren in der Pra­xis. Unse­re „Ver­suchs­land­wir­te“ gehö­ren zum Anbau­ver­band Bio­park. Sie machen frei­wil­lig mit. Natur­schutz­fach­li­che Bera­ter unter­stüt­zen sie. Denn kein land­wirt­schaft­li­cher Betrieb ist wie der ande­re. Ent­spre­chend unter­schei­det sich auch die Aus­wahl der Maß­nah­men aus dem Kata­log der Natur­schutz­maß­nah­men von Betrieb zu Betrieb. Die natur­schutz­fach­li­chen Bera­ter kon­trol­lie­ren der­zeit auch die Umset­zung der Maß­nah­men. Mit­tel­fris­tig sol­len das unab­hän­gi­ge Kon­troll­stel­len im Rah­men der jähr­lich statt­fin­den­den Ver­bands­kon­trol­len mit übernehmen.

Gutes Bei­spiel: Grün­land für Wiesenvögel

Einer der „Ver­suchs­land­wir­te“ ist Öko­bau­er Gott­fried Marth. Er bewirt­schaf­tet rund 300 Hekt­ar Acker­land und 475 Hekt­ar Grün­land – und letz­te­res ist beliebt bei Wie­sen­vö­geln: Vie­le Grün­land­flä­chen düngt Gott­fried Marth nicht, er mäht sie erst spät im Jahr und walzt sie erst nach der Brut­zeit. Auch nimmt er Teil­flä­chen des Grün­lan­des für eine bestimm­te Zeit aus der Nut­zung. Das ist gut für Braun­kehl­chen, Wie­sen­pie­per und Feld­ler­che, deren Brut­ge­le­ge sonst wohl dem Mäher zum Opfer fie­len. Es sind alle­samt Arten, die sich vor­mals in Feld und Wie­se sehr wohl gefühlt haben, deren Bestän­de durch die Inten­si­vie­rung der Land­wirt­schaft jedoch dra­ma­tisch zurückgehen.

Im Grün­land und auf den Acker­flä­chen des Betrie­bes von Gott­fried Marth lie­gen zudem meh­re­re Klein­ge­wäs­ser. In ihnen tum­melt sich unter ande­rem die euro­pa­weit geschütz­te Rot­bau­chun­ke. In der Umge­bung die­ser Tüm­pel lässt Marth Rand­strei­fen mit Gehöl­zen oder exten­siv gepfleg­te Grün­land­strei­fen ste­hen. Dort kön­nen die Unken bei Aus­flü­gen an Land nach Nah­rung suchen und nach der Laich­zeit den Som­mer verbringen.

Feldrittersporn
Feld­rit­ter­sporn © F. Gottwald

Mehr Natur­schutz gibt es nicht umsonst

Vie­le Öko­be­trie­be sind sehr dar­an inter­es­siert, mehr für den Natur­schutz zu leis­ten. Aber ihnen sind aus finan­zi­el­len Grün­den sehr enge Gren­zen gesetzt. Denn rich­ten Öko­land­wir­te wie Gott­fried Marth ihre Bewirt­schaf­tung stär­ker an den Bedürf­nis­sen von Tie­ren und Pflan­zen aus, bedeu­tet das in der Pra­xis für sie häu­fig: Es gibt Ein­bu­ßen beim Ertrag, die Fut­ter­qua­li­tät min­dert sich, dafür aber erhöht sich die Arbeits­zeit der Mit­ar­bei­ter und die Abläu­fe auf dem Betrieb wer­den kom­ple­xer. Wenn ein Bau­er bei­spiels­wei­se den Acker nicht direkt nach der Getrei­de­ern­te wie­der umpflügt, kön­nen Acker­kräu­ter zur Samen­rei­fe gelan­gen. Er muss dann aber zu einem spä­te­ren Zeit­punkt erneut aus­fah­ren und den Acker für die neue Aus­saat vor­be­rei­ten. Auch die Pfle­ge oder Neu­an­la­ge von Land­schafts­ele­men­ten wie Hecken oder Klein­ge­wäs­sern ist aufwändig.

Eine Ver­gü­tung sol­cher Natur­schutz­leis­tun­gen, die der Land­wirt schließ­lich für die gesam­te Gesell­schaft erbringt, ist drin­gend notwendig!

Ein mög­li­cher Weg: Wäh­rend der Lauf­zeit des Modell­pro­jek­tes „Land­wirt­schaft für Arten­viel­falt“ garan­tiert EDEKA Nord den teil­neh­men­den Betrie­ben die Abnah­me der Erzeug­nis­se und hono­riert den Mehr­auf­wand bei den Erzeu­ger­prei­sen. Die erziel­ten Ein­nah­men zahlt die Bio­park Markt GmbH den teil­neh­men­den Betrie­ben als „Natur­schutz­prä­mie“ aus. Im Ver­triebs­ge­biet von EDEKA Nord erhält­lich, tra­gen die betref­fen­den Pro­duk­te neben dem EU-Bio­sie­gel und dem Logo von Bio­park das grü­ne „Land­wirt­schaft für Artenvielfalt“-Logo.

Ein Modell für die Zukunft

Über 50 Betrie­be des Öko­lo­gi­schen Anbau­ver­ban­des Bio­park in Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Schles­wig-Hol­stein erfül­len bereits die Auf­la­gen des Natur­schutz­stan­dards. Mit dem Ende der Pro­jekt­pha­se in 2017 wol­len wir den Stan­dard so weit gebracht haben, dass er von ande­ren Ver­bän­den der Öko­lo­gi­schen Land­wirt­schaft gut und ger­ne über­nom­men und umge­setzt wird. Denn je mehr Ver­bän­de und damit land­wirt­schaft­li­che Betrie­be den Natur­schutz­stan­dard umset­zen, des­to bes­ser für die Artenvielfalt!

Mehr über das Modell­pro­jekt “Land­wirt­schaft für Arten­viel­falt” erfahren

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