Der Angeklagte im Cottbusser Elfenbein-Prozess wurde zu 20 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ist das jetzt gut?
Fraglos, dieser Prozess in Cottbus war einzigartig in Deutschland. Es ging um über eine Tonne Elfenbein, um Schmuggel und Verarbeitung von Elefantenstoßzähnen. Der Fall zeigte eindrucksvoll, dass der internationale, organisierte Schmuggel mit Elfenbein auch vor Deutschland nicht Halt macht. Im Prozess ging es darum wo das Elfenbein herkam, wie alt es ist. Es musste mit Isotopen-Bestimmung gearbeitet werden. Mehr als vier Jahre dauerte es zwischen dem Aufgriff des Elfenbeins und der Verurteilung jetzt. Viel davon war Neuland für uns hier in Deutschland in dieser Größenordnung. Für die Justiz und auch für uns, für mich.
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Heute fiel jetzt das lange erwartete Urteil im Cottbusser Elfenbein-Prozess. 20 Monate Freiheitsstrafe lautet die Strafe, ausgesetzt zur Bewährung. Jetzt muss man abwarten ob Revision eingelegt wird. Das Schriftliche Urteil geht dann ein paar Wochen später an die Parteien,
Zu hart oder zu milde?
Ob das jetzt hart ist, angemessen oder viel zu milde, es bringt nichts das zu debattieren. Das Urteil liegt im oberen Bereich der üblichen Strafmessung. Das Gerichtsverfahren hat aber gezeigt, dass Wilderei und illegaler Artenhandel auch in Deutschland kein Kavaliersdelikt sind. Es wird als ein ernstzunehmendes, kriminelles Problem erkannt. Selbst das ist nicht selbstverständlich.
Was jetzt passieren muss
Insgesamt meine ich: Das Urteil ist ein eher positives Signal – es gilt, darauf aufzubauen. Der Prozess hat aber auch gezeigt: Wir benötigen mehr Fachwissen bei der Polizei und den Behörden, einen besseren Informationsfluss, eine umfangreiche und vollständige Dokumentation sowie auf Umweltrecht spezialisierte Staatsanwälte. Nur so lässt sich eine konsequente Strafverfolgung bei Artenschutz-Verbrechen gewährleisten. Schmuggel von Wildtierprodukten muss wie auch die Wilderei im politischen und gesellschaftlichen Diskurs als ernstzunehmendes, kriminelles Problem erkannt werden. Und durch die nötige Ausstattung der Strafverfolgung entsprechend geahndet werden.
Der Kampf gegen die Wilderei-Mafia ist längst nicht gewonnen. Wir brauchen jeden Erfolg. Und jede Unterstützung.
Hilf uns die Wilderei zu stoppen!
Das Urteil im Cottbuser Elfenbeinprozeß halte ich für zu milde.Mindestens eine saftige Geldstrafe für den Händler hätte der Richter zusätzlich verhängen müssen.
Sehr geehrte Herr Köhncke,
sehr interessant, dass es hier endlich einmal ein Urteil gibt. Meines Erachtens fiel es leider viel zu milde aus. Dass schreckt keinen ab der hier zigtausende von Euro und mehr bereits als Einzelperson an Gewinn erzielen kann. Leider habe ich den Eindruck, dass die gesamte Thematik hinsichtlich Wildtierhandel und deren Produkte von den Bwehörden nicht so ernst genommen wird wie Sie es in ihrem Beitrag darstellen. Ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass die lasche Handhabung in den Behörden und die sehr leichte Erteilung entsprechender Genehmigungen für den Handel mit geschützten Arten und deren Produkte sehr leicht gemacht wird. Meines Erachtens wird durch diese lasche Handhabung der gesamten Wilderei und dem Handel sogar noch Vorschub geleistet. Hauptsache der Vorgang ist schnellstmöglich vom Tisch der zuständigen Sachbearbeiter*in. Blos keine Nachfragen stellen wo das ganze denn herkommt und wieviele Kilos an Elfenbein hier wohl über Jahre und Jahrzehnte verarbeitet und gehandelt werden. Es ist leider traurig und wahr. Hätte ich nicht die Einblicke würde ich es auch nicht glauben.
Ich würde sehr gerne direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Können Sie mich bitte kontaktieren.