Koh­le­aus­stiegs­ge­setz: aus der Zeit gefallen


Kohleausstiegsgesetz: Kohlehalde
Schluss mit Kohle - aber leider noch lange nicht. © buranatrakul/iStock/Getty Images

Bun­des­tag und der Bun­des­rat haben das Koh­le­aus­stiegs­ge­setz und das Gesetz zur Unter­stüt­zung des Struk­tur­wan­dels der Koh­le­re­gio­nen ver­ab­schie­det. Nach vie­len Jah­ren Arbeit zum Koh­le­aus­stieg ist das aber für mich lei­der kein Grund zum Feiern.

Mil­li­ar­den als Ent­schä­di­gung im Kohleausstiegsgesetz

Die Bun­des­re­gie­rung hat das Kapi­tel Koh­le eben nicht ange­mes­sen geschlos­sen. Die Braun­koh­le­kraft­werks­be­trei­ber bekom­men mehr als vier Mil­li­ar­den Euro Ent­schä­di­gung. Viel Steu­er­geld für einen völ­lig unzu­rei­chen­den, viel zu lang­sa­men Ausstieg.

Damit könn­te ich noch leben, wenn dafür beherzt neue Sei­ten im Kli­ma­schutz auf­ge­schla­gen wor­den wären. Der Fahr­plan zum Aus­stieg 2038 ist aber lei­der eine beson­ders auf der Kli­ma­schutz­sei­te schwa­che Umset­zung des ohne­hin schon schwa­chen Koh­le­kom­pro­mis­ses.

Klar war immer: Es ist ein dif­fi­zi­ler Deal aus den Inter­es­sen von Kli­ma­schutz, Betrei­bern, Arbeit­neh­mern und den Regio­nen. Am Ende bleibt die bit­te­re Erkennt­nis: Alle Sei­ten konn­ten etwas mehr raus­ho­len, der Kli­ma­schutz weni­ger. Es war aus Kli­ma­schutz­per­spek­ti­ve nie ent­schei­dend, wann das letz­te Kraft­werk vom Netz geht — son­dern, dass mög­lichst früh mög­lichst vie­le gehen. Min­des­tens ste­tig, wie die Kom­mis­si­on vor­schlug. Das ist nun ins­be­son­de­re bei der Braun­koh­le dezi­diert anders. Mög­lichst vie­le Giga­watt gehen jetzt mög­lichst spät vom Netz. Die CO2-Emis­sio­nen der Koh­le­ver­stro­mung wer­den sehr hoch blei­ben. Gegen­über dem Kom­pro­miss der Koh­le­kom­mis­si­on wer­den bis zu 130 Mil­lio­nen Ton­nen CO2 zusätz­lich emit­tiert. Die Hälf­te aller Braun­koh­le­kraft­wer­ke soll erst nach 2030 vom Netz gehen. Das ist wirk­lich wenig Kli­ma­schutz ange­sichts der Mil­li­ar­den für die Kraftwerksbetreiber.

Der Weg müss­te ein ande­rer Sein

Über einen Stil­le­gungs­pfad in Ver­bin­dung mit einem CO2-Min­dest­preis wäre mehr Kli­ma­schutz für deut­lich weni­ger öffent­li­che Gel­der zu haben. Gele­gen­hei­ten zur Ein­füh­rung eines CO2-Min­dest­prei­ses mit den euro­päi­schen Part­nern gab es. Schon heu­te ist ein Groß­teil der Kraft­wer­ke nicht mehr ren­ta­bel beim gegen­wär­ti­gen CO2-Preis. Das ist im Prin­zip das größ­te Pro­blem des Geset­zes: Es ist bereits am ers­ten Gel­tungs­tag über­holt von den Rea­li­tä­ten: Der Rea­li­tät des Strom- und CO2-Mark­tes, der Rea­li­tät eines Neu­star­tes nach der Coro­na, der Rea­li­tät der Erfor­der­nis­se des Green Deals. Und der Erhö­hung der Kli­ma­bei­trä­ge der Ver­trags­par­tei­en im Pari­ser Abkom­men. Der Koh­le­aus­stieg kommt. Wie und wann er letzt­end­lich abge­schlos­sen wird, ist mit dem heu­ti­gen Tag nicht end­gül­tig entschieden.

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Wich­tig ist: Das Struk­tur­stär­kungs­ge­setz befä­higt die Regio­nen den Struk­tur­wan­del vor­an­zu­trei­ben. Klar­heit über das Ende der Koh­le­ver­stro­mung ist die ent­schei­den­de Vor­aus­set­zung für das Gelin­gen des Struk­tur­wan­dels. Das löst das Koh­le­aus­stiegs­ge­setz jetzt zwar ein, aber der sehr lan­ge und spä­te Abschied von der Braun­koh­le ins­be­son­de­re in der Lau­sitz erschwert den fri­schen Schwung für die Regio­nen. Denn erst­mal bleibt noch sehr lan­ge alles wie es ist.

Die Braunkohleregion Lausitz: Vieles wird erstmal bleiben wie es ist © Peter Jelinek / WWF
Die Braun­koh­le­re­gi­on Lau­sitz steht vor dem Struk­tur­wan­del © Peter Jeli­nek / WWF

Auch im Struk­tur­stär­kungs­ge­setz zemen­tie­ren vie­le Mit­tel eher die fos­si­len Infra­struk­tu­ren als die kli­ma­freund­li­che Trans­for­ma­ti­on der loka­len Wirt­schaft, Betei­li­gung der Bürger:innen und Bür­ger an Struk­tur­wan­del und Ener­gie­wen­de. Selbst in den letz­ten Ände­run­gen die­se Woche wur­den bei­spiels­wei­se noch Rad­ver­kehrs­för­de­rung gestrichen.

Chan­ce vertan

Die­ses Koh­le­aus­stiegs­ge­setz befrie­det weder die vie­len Kon­flik­te um die Koh­le, noch bringt es den not­wen­di­gen Schwung für Kli­ma­schutz und Ener­gie­wen­de. Die Gel­tungs­zeit des Koh­le­aus­stiegs­ge­set­zes beginnt mit mehr Koh­le, mit der umstrit­te­nen Inbe­trieb­nah­me von Dat­teln IV. Es  sorgt außer­dem dafür, dass noch immer die Hei­mat vie­ler Men­schen in meh­re­ren Dör­fern im Namen einer ver­meint­li­chen „ener­gie­po­li­ti­schen Not­wen­dig­keit“ preis­ge­ge­ben und abge­bag­gert wer­den sol­len. So bleibt der Kon­flikt um die Koh­le auch nach dem beschlos­se­nen Aus­stieg wei­ter auf der Tagesordnung.

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