Value Balan­cing Alli­ance: gut gemeint, nicht gut gemacht


VBA positiv/negativ symbolbild
Leider ungeeigent: die Methode des VBA © Fokusiert/iStock/Getty Images

Der Rech­nungs­le­gungs­an­satz der Unter­neh­mens­in­itia­ti­ve Value Balan­cing Alli­ance (VBA) ist eben nicht nach­hal­tig. Auch wenn er genau dies behauptet.

Kürz­lich haben wir hier berich­tet, dass Unter­neh­men effek­ti­ve Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung in den Kon­text der pla­ne­ta­ren Gren­zen ein­ord­nen müs­sen. Dafür müs­sen sie min­des­tens wis­sen­schaft­lich-fun­diert und zukunfts­ge­rich­tet sein. Heu­te zei­gen wir, dass ein weit ver­brei­te­ter Ansatz, der Ansatz der Value Balan­cing Alli­ance (VBA), nicht die­sen Kri­te­ri­en entspricht.

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Die VBA ist ein Netz­werk aus 23 gro­ßen Unter­neh­men wie etwa BASF, Deut­sche Bank oder Por­sche). Die VBA ent­wi­ckelt aktu­ell einen Ansatz, den es als glo­ba­len Stan­dard eta­blie­ren und in Geset­ze über­füh­ren möch­te. Ziel ist es laut eige­nen Anga­ben, eine Metho­dik bereit­zu­stel­len, die den posi­ti­ven und nega­ti­ven Wert von Unter­neh­men für Gesell­schaft und Umwelt misst. Damit wol­le man Entscheider:innen ein Steue­rungs­werk­zeug für mehr Nach­hal­tig­keit an die Hand geben.

Eine detail­lier­te Vor­stel­lung des VBA ‑Ansat­zes fin­det ihr hier.

Lei­der ist der VBA mangelhaft

Der Ansatz der VBA ist aber unge­eig­net, um die selbst for­mu­lier­ten Zie­le zu errei­chen. Er sagt eben nicht aus, ob ein Unter­neh­men tat­säch­lich posi­tiv oder nega­tiv wirkt. Für uns ist ganz klar: Der VBA ist daher für die Unter­neh­mens­steue­rung nicht hilfreich.

War­um der VBA-Ansatz man­gel­haft ist

  • Die pla­ne­ta­ren Gren­zen sind nicht berücksichtigt

Dem VBA-Ansatz feh­len jeg­li­che Bezü­ge zu den pla­ne­ta­ren Belas­tungs­gren­zen der Erde. Statt­des­sen berech­net und nor­miert der VBA-Ansatz mone­tä­re Wer­te für die Unter­neh­mens­wir­kung in den Berei­chen Umwelt, Wirt­schaft und Sozia­les (Sie­he Bei­spiel in Abbil­dung 1). Im Ergeb­nis wird ein Geld­be­trag aus­ge­wie­sen, der bei­spiels­wei­se die aus­ge­sto­ße­nen Treib­haus­gas­emis­sio­nen bezif­fert. Die­ser Wert ist kaum inter­pre­tier­bar. Es bleibt voll­kom­men unklar, ob der Wert – und damit die dahin­ter­ste­hen­de unter­neh­me­ri­sche Akti­vi­tät – im Ein­klang mit den pla­ne­ta­ren Gren­zen oder dem 1,5‑Grad-Limit steht.

  • Der Ansatz der VBA setzt Umwelt, Wirt­schaft und Sozia­les gleich

Dar­über hin­aus sen­det der Ansatz der VBA die fata­le Bot­schaft, dass nega­ti­ve Ein­flüs­se etwa durch Kli­ma­zer­stö­rung, durch posi­ti­ve Bei­trä­ge wie die Zah­lung von Manage­ment­ge­häl­tern (Kate­go­rie „Löh­ne“) oder Steu­er­zah­lun­gen kom­pen­siert wer­den könn­ten. Es wer­den Äpfel mit Bir­nen ver­gli­chen, wenn durch die Nor­mie­rung eine in der Rea­li­tät nicht-exis­tie­ren­de Gleich­heit von Wirt­schaft, Sozia­lem und Umwelt her­ge­stellt wird.

Das hat absur­de Kon­se­quen­zen: Es sug­ge­riert, dass „posi­ti­ve“ Bei­trä­ge und „nega­ti­ve“ Impacts gegen­ein­an­der ver­rech­net wer­den könn­ten. So könn­te der Ver­lust von Men­schen­le­ben (wird im VBA-Ansatz mit vier Mil­lio­nen US-Dol­lar bewer­tet), zum Bei­spiel in Fol­ge eines Arbeits­un­falls, unter­neh­me­ri­schen Pro­fi­ten oder Gehäl­tern gegen­über­ge­stellt wer­den. Auch könn­te ein Unter­neh­men, des­sen Geschäfts­mo­dell aus­schließ­lich aus Koh­le­ver­stro­mung besteht, eine ins­ge­samt posi­ti­ve Bilanz nach dem VBA-Ansatz ausweisen.

Auch wenn die VBA emp­fiehlt, dass ein sol­ches Auf­rech­nen wegen der Gefahr von Green­wa­shing ver­mie­den wer­den soll­te, nut­zen es VBA-Unter­neh­men in der Pra­xis doch in ihrer Kom­mu­ni­ka­ti­on. Etwa wenn BASF schreibt, dass die posi­ti­ven Effek­te die nega­ti­ven Effek­te auf jeder Stu­fe der Wert­schöp­fungs­ket­te klar übersteigen.

  • VBA ist weder zukunfts­ge­rich­tet, noch wis­sen­schaft­lich basiert

Der Ansatz fährt nur mit dem Blick in den Rück­spie­gel. Er lässt ledig­lich Aus­sa­gen über die Ver­gan­gen­heit zu. Weder bezieht sich die Metho­dik auf wis­sen­schafts­fun­dier­te Nach­hal­tig­keits-Zie­le, noch auf dar­aus abge­lei­te­te Trans­for­ma­ti­ons­pfa­de. Damit ist unmög­lich zu sagen, ob ein Unter­neh­men tat­säch­lich zukunfts­fä­hig auf­ge­stellt ist. Die Ver­än­de­rungs­fä­hig­keit von Unter­neh­men und die Fra­ge, ob sie glaub­wür­di­ge Plä­ne haben, um bei­spiels­wei­se auf einen 1,5‑Grad-Pfad zu kom­men, wer­den nicht berücksichtigt.

Höchst pro­ble­ma­tisch ist zudem ein wei­te­rer Punkt: Der Ansatz bemisst zukünf­ti­ge Schä­den nicht nur ohne Bezug zu pla­ne­ta­ren Trag­fä­hig­kei­ten, son­dern er spricht ihnen durch die Anwen­dung von soge­nann­ten Dis­kont­ra­ten sogar einen gerin­ge­ren Wert zu als gleich­wer­ti­gen Schä­den in der Gegen­wart. Das heißt: Kos­ten, die in fer­nen Jahr­zehn­ten ent­ste­hen, wer­den nur mit einem Bruch­teil ihrer tat­säch­li­chen der­zei­ti­gen Kos­ten bewertet.

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Zum Bei­spiel wird ein heu­te ver­ur­sach­ter Umwelt­scha­den in Höhe von 500 Euro, der erst in 50 Jah­ren spür­bar wird, nur mit knapp 90 Euro bewer­tet. Dabei ist davon aus­zu­ge­hen, dass die rea­len Effek­te, zum Bei­spiel für das Kli­ma, gleich sind. Denn schließ­lich ver­ur­sacht eine Ton­ne Treib­haus­ga­se heu­te den glei­chen Scha­den wie in einem hal­ben Jahr­hun­dert. Somit ist der Ansatz struk­tu­rell nicht in der Lage, steue­rungs­re­le­van­te Abwä­gun­gen für die Zukunft zu leis­ten und einen ech­ten Ver­än­de­rungs­pro­zess einzuleiten

  • Der VBA-Ansatz ist nicht entscheidungsrelevant

Unse­re heu­ti­ge Art des Wirt­schaf­tens ent­schei­det dar­über, wie schwer­wie­gend die Fol­gen der Erd­er­hit­zung und des Bio­di­ver­si­täts­ver­lusts für zukünf­ti­ge Gene­ra­tio­nen sein wer­den. Wir müs­sen viel exak­ter als bis­lang zu erfas­sen, wel­che Aus­wir­kun­gen Unter­neh­men auf Kli­ma und Umwelt haben. Eine Bericht­erstat­tung, die zur Steue­rung von Unter­neh­men in Bezug auf eine nach­hal­ti­ge Wirt­schaft die­nen soll, muss zukunfts­ge­rich­tet und wis­sen­schaft­lich basiert sein. Aus rein ver­gan­gen­heits­ba­sier­ten Infor­ma­tio­nen las­sen sich kei­ne fun­dier­ten Ent­schei­dun­gen ablei­ten. Unter­neh­me­ri­sche Steue­rung für mehr Nach­hal­tig­keit ist so nicht möglich.

Fazit: Der VBA-Ansatz – untaug­lich für mehr Nach­hal­tig­keit in Unternehmen!

Trotz die­ser Män­gel wird die Arbeit der VBA bis­her unkri­tisch in Öffent­lich­keit und Poli­tik beglei­tet. Die Initia­ti­ve und ihrer zen­tra­len Akteu­re gestal­ten an rele­van­ten Stel­len sogar aktu­el­le euro­päi­sche Gesetz­ge­bung im Bereich des Nach­hal­tig­keits­re­portings mit. Zum Bei­spiel als Mit­glied des Rats für Nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung, der EU Plat­form on Sus­tainable Finan­ce und der G7 Impact Taskforce. Die Wei­ter­ent­wick­lung des Ansat­zes wird zudem von der EU-Kom­mis­si­on geför­dert. Und auch die offi­zi­el­le Bewer­bung Frank­furts als Sitz des Inter­na­tio­nal Sus­taina­bi­li­ty Stan­dards Board, das zukünf­tig glo­ba­le Min­dest­stan­dards im Bereich der finan­zi­el­len Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung set­zen soll, wur­de von der VBA unterstützt.

Bes­ten­falls nutzlos

Wir müs­sen drin­gend sicher­stel­len, dass der nicht aus­ge­reif­te und nicht zu Ende gedach­te Ansatz der VBA kei­nen Ein­zug in aktu­el­le oder geplan­te Regu­lie­rung fin­det. Eine gesetz­li­che Ver­an­ke­rung des VBA-Ansat­zes gäbe Unter­neh­men ein bes­ten­falls nutz­lo­ses Werk­zeug an die Hand, mit dem sich Unter­neh­men nicht-nach­hal­ti­ge Geschäf­te schön­rech­nen könnten.

So ein Stan­dard wür­de kei­nen rele­van­ten Bei­trag zu Nach­hal­tig­keits- und Kli­ma­zie­len leis­ten. Gleich­zei­tig besteht die Gefahr, dass fun­dier­te und sach­ge­rech­te Ansät­ze, wie sie der­zeit auf euro­päi­scher und inter­na­tio­na­ler Ebe­ne ent­wi­ckelt wer­den – zum Bei­spiel von der Euro­pean Finan­cial Report­ing Advi­so­ry Group (EFRAG) — behin­dert oder ver­wäs­sert wer­den. Anspruch muss es sein, bei der Inte­gra­ti­on von ESG-Fak­to­ren in die Rech­nungs­le­gung eine zukunfts­ge­rich­te­te Steue­rungs­fä­hig­keit zu etablieren.

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