Zum zweiten Mal jährt sich der internationale Tag gegen die Verschwendung von Lebensmitteln. Doch statt sorgsamer mit Lebensmitteln umzugehen, wächst die Verschwendung weiter. Weltweit werden auf viereinhalb Millionen Quadratkilometern, also der Fläche der gesamten Europäischen Union, Lebensmittel hergestellt, die nicht auf dem Teller landen. Insgesamt sind dies etwa 40 Prozent der weltweit erzeugten Lebensmittel.
Der Bundesrat will Verbindliches
Die vor drei Jahren von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte „Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ setzt auf freiwillige Vereinbarungen. Den Bundesländern ist dies aber nicht mehr genug. Im letzten Beschluss des Bundesrates in dieser Legislaturperiode wird festgestellt, dass die „auf Freiwilligkeit basierenden Konzepte…nicht ausreichend Wirkung zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle entfalten.“
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Der Bundesrat will jetzt eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen und dies für alle Wirtschaftsbeteiligte auf allen Herstellungs- und Vertriebsebenen. Eine massive Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ist letztlich auch ein wirksamer Beitrag zu mehr Klimaschutz. 38 Millionen Tonnen schädliche Klimagase könnten allein in Deutschland eingespart werden, wenn wir das gesetzte politische Ziel erreichen, die Lebensmittelabfälle bis zum Jahr 2030 um die Hälfte zu reduzieren. Das ist mehr als die Hälfte der gesamten Treibhausgasemissionen aus der deutschen Landwirtschaft im Jahr 2020. Das wir mehr Biss im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung entwickeln sollten, zeigen auch aktuelle Erhebungen in Bayern, die zeigen, dass die Lebensmittelabfälle bislang kaum reduziert werden konnten, sondern sich im Gegenteil zum Teil erhöht haben.
Die Regierung muss nun handeln
Mit dem Beschluss der Bundesländer ist ein klarer Auftrag an die neue Bundesregierung erteilt worden. Es heißt also: Die Wirksamkeit der bisherigen Nationalen Strategie und der freiwilligen Branchenvereinbarungen zu evaluieren und gleichzeitig die vom Bundesrat geforderte gesetzliche verankerte Plicht zu überprüfen und konkrete Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten. Im Ergebnis braucht es vielleicht beides: einen gesetzlichen Rahmen, an dem sich alle Unternehmen orientieren können, und Branchenvereinbarungen, in deren Rahmen die Unternehmen eine umfassende Beratung und Unterstützung erhalten.
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Es sind nur noch neun Jahre bis 2030. Umso dringlicher ist die Forderung des Bundesrates, die Datenlage endlich zu verbessern, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu evaluieren. Gefordert werden auch regelmäßige Berichte über den Stand der Lebensmittelverschwendung. Eine Forderung, die wir vom WWF seit über zehn Jahren stellen.
Ich finde es auch gut, dass der Bundesrat mehr Wertschätzung von Lebensmitteln in der Bildung fordert. Und dass in öffentlichen Ausschreibungen für Kantinen und Co die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung Eingang findet. Das ist überfällig und schon lange machbar.
Politisch kommt der Beschluss zur rechten Zeit
Nächstes Jahr muss die neue Bundesregierung die Wirksamkeit laufender Maßnahmen und neue Ansätze prüfen. Im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten jährlich über das Ausmaß von Lebensmittelabfällen an die Europäische Kommission berichten. Bis 2023 prüft die Europäische Kommission die übermittelten Berichte. Sie behält sich aber ausdrücklich vor, einen Gesetzvorschlag für EU-weite Ziele auf den Weg bringen. Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie sollen die Lebensmittelabfälle der EU-Mitgliedstaaten bis 2025 um 30 Prozent — und bis 2030 um die Hälfte sinken.
Danke für diesen interessanten und niveauvollen Artikel. Die Geschichte ist sehr spannend und das Thema Lebensmittelverschwendung ist wirklich wichtig und im Zeitalter der globalen Klimakrise ernstzunehmen.
Macht weiter so und informiert die Menschen über dieses aktuelle Umweltthema, das uns alle etwas angeht.