Hei­zungs­tausch: Mit Holz ver­hei­zen wir die Wärmewende


Holz ist ein wertvoller Rohstoff und sollte nur in Ausnahmefällen verheizt werden © ASkaternoy / iStock / Getty Images

Die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de setzt Fehl­an­rei­ze beim Kli­ma­schutz und ver­geu­det Steu­er­mit­tel in Zei­ten der Knapp­heit. War­um wir mit Holz die Wär­me­wen­de verheizen.

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Die Wär­me­wen­de hat in die­sem Jahr so viel Auf­merk­sam­keit auf sich gezo­gen wie sel­ten zuvor. Als die läh­men­de Debat­te rund um das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) nach der Som­mer­pau­se in eine poli­ti­sche Ent­schei­dung mün­de­te, wur­de gleich­zei­tig eine Anpas­sung der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) ver­ein­bart. Damit sol­len Inves­ti­tio­nen in Effi­zi­enz­maß­nah­men unter­stützt und gleich­zei­tig die Redu­zie­rung von Treib­haus­gas­emis­sio­nen geför­dert wer­den. Der Haus­halts­aus­schuss hat kürz­lich in der Berei­ni­gungs­sit­zung eine neue BEG beschlos­sen. Die soll ab Janu­ar 2024 in Kraft tre­ten – vor­be­halt­lich der Ent­wick­lun­gen in der aktu­el­len Haushaltsdiskussion.

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Eine kur­ze Bewer­tung vor­weg: Die BEG könn­te einen kräf­ti­gen Impuls für eine umwelt­freund­li­che Wär­me­wen­de geben. Sie schafft es aber nicht, zen­tra­le Schwä­chen im GEG oder der Wär­me­pla­nung zu kor­ri­gie­ren. Durch deut­li­che Fehl­an­rei­ze besteht zudem die Gefahr, nicht nur den Kli­ma­schutz zu unter­lau­fen, son­dern auch den Umwelt­schutz zuneh­mend zu gefähr­den. Denn die För­der­ku­lis­se für den Hei­zungs­tausch ändert sich durch die neue BEG grundlegend.

Für die Ener­gie­wen­de ent­schei­dend: wie wir unser Zuhau­se hei­zen © Sis­sou­pitch / iStock / Get­ty Images

Was und wie wird ab Janu­ar gefördert?

Kurz­ge­fasst: In der BEG wer­den zunächst drei zen­tra­le För­der­säu­len eingeführt:

  1. Eine Grund­för­de­rung in Höhe von 30 Pro­zent der Inves­ti­ti­ons­kos­ten beim Hei­zungs­tausch. Die­se gilt für kli­ma­freund­li­che Tech­no­lo­gien wie Solar­ther­mie und Wär­me­pum­pen, aber auch für die Umrüs­tung auf Was­ser­stoff sowie Bio­mas­se-Hei­zun­gen. Aus­nah­me: Fos­si­le Heizungen.
  2. Dazu kommt der „Kli­ma­ge­schwin­dig­keits-Bonus“ mit wei­te­ren maxi­mal 20 Pro­zent. Die­ser gilt für fos­si­le Hei­zun­gen, die älter als 20 Jah­re sind und redu­ziert sich schritt­wei­se in den kom­men­den Jahren.
  3. Die drit­te Säu­le bil­det der neue „Ein­kom­mens-Bonus“ in Höhe von 30 Pro­zent, der Haus­hal­ten mit weni­ger als 40.000 Euro zu ver­steu­ern­dem Haus­halts­jah­res­ein­kom­men zusteht. Für Wär­me­pum­pen kann in bestimm­ten Fäl­len ein wei­te­rer Son­der­bo­nus in Höhe von fünf Pro­zent in Anspruch genom­men werden.

Die För­der­sät­ze sind kom­bi­nier­bar, aller­dings sind sie auf maxi­mal 70 Pro­zent sowie einer Höchst­gren­ze von 30.000 Euro Inves­ti­ti­ons­kos­ten gede­ckelt. Bis­her waren maxi­mal 40 Pro­zent bei einer Gren­ze von 60.000 Euro förderfähig.

Was steckt drin für den Klimaschutz?

Zur Erin­ne­rung: Die Wär­me­wen­de ver­folgt das Ziel, die Ener­gie­ef­fi­zi­enz zu stei­gern, den CO2-Aus­stoß zu redu­zie­ren und auf nach­hal­ti­ge­re Ener­gie­quel­len umzu­stei­gen. Das GEG und das Wär­me­pla­nungs­ge­setz (WPG) erwei­sen sich in die­sem Zusam­men­hang als unzu­rei­chend. Die Wär­me­wen­de wird zuneh­mend in die Zukunft und Ver­ant­wor­tung zum Han­deln vor allem auf Verbraucher:innen sowie Kom­mu­nen ver­la­gert. Grund dafür ist bei­spiels­wei­se, dass die kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung in Deutsch­land größ­ten­teils erst ab Mit­te 2028 ein­ge­führt sein soll und dar­über hin­aus groß­zü­gi­ge Aus­nah­me­re­ge­lun­gen für die Trans­for­ma­ti­on der Wär­me­net­ze geschaf­fen wurden.

Dahin­ge­hend ist die neue För­de­rung beim Hei­zungs­tausch ein regel­rech­ter Erfolg. Sie wirkt zeit­nah und macht kli­ma­freund­li­che Hei­zun­gen wett­be­werbs­fä­hi­ger. Wie hoch die Emis­si­ons­re­duk­ti­on aus dem Zusam­men­spiel der drei Poli­tik­in­stru­men­te tat­säch­lich sein wird, bleibt jedoch abzuwarten.

Wir soll­ten kli­ma­freund­li­che Tech­no­lo­gien wie Wär­me­pum­pen för­dern © pho­to­schmidt / iStock / Get­ty Images

Die neue BEG hät­te Poten­zi­al, die Wär­me­wen­de gera­de für ein­kom­mens­schwa­che Haus­hal­te anzu­feu­ern und die Ver­wen­dung von effi­zi­en­ten sowie kli­ma­freund­li­chen Tech­no­lo­gien wie Wär­me­pum­pen zu för­dern. Die gro­ße Schwach­stel­le der BEG aber sind die Rege­lun­gen zum Ein­satz von Bio­mas­se, die kli­ma­po­li­tisch nicht zu ver­ant­wor­ten sind.

Holz ist ein begrenz­ter Rohstoff

Nach­dem bereits das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz und auch das Wär­me­pla­nungs­ge­setz gro­ßen Spiel­raum für den Ein­satz von Holz als Bio­mas­se in der Wär­me­ver­sor­gung geschaf­fen hat­ten, wird dies nun auch durch die BEG wei­ter for­ciert. Bereits im Juni warn­te der WWF vor dem groß­flä­chi­gen Ein­satz von Holz in der Wärmewende.

Die Wäl­der in Deutsch­land und welt­weit sind bereits über­nutzt, was erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Bio­di­ver­si­tät hat. Die stei­gen­de Nut­zung von Holz in allen Berei­chen beschleu­nigt die Wald­schä­di­gung und Ent­wal­dung wei­ter – dies gefähr­det Klima‑, Umwelt- und Arten­schutz zuneh­mend. Deutsch­land impor­tiert bereits jetzt gro­ße Men­gen Holz. Auch der Anteil der EU-Holz­ern­te, der ver­brannt wird, ist von 40 Pro­zent im Jahr 2005 auf 55 Pro­zent im Jahr 2017 gestiegen.

Deutsch­lands Wäl­der: Über­nutzt und von Arten­ver­lust bedroht © Achim-Schnei­der reisezielinfo.de / iStock / Get­ty Images

Holz­ver­bren­nung setzt das zuvor gebun­de­ne CO2 frei. Ein weit­ver­brei­te­ter Irr­glau­be, auch in den Rei­hen der Bun­des­re­gie­rung, ist jedoch, dass die Ver­bren­nung von Holz kli­ma­neu­tral sei.

Da die Ener­gie­aus­beu­te zudem gerin­ger ist als bei gän­gi­gen ande­ren Heiz­tech­no­lo­gien, wird wesent­lich mehr CO2 frei­ge­setzt, um die­sel­be Wär­me­men­ge zu erzeu­gen. So hat eine Pel­let-Hei­zung pro gewon­ne­ne Kilo­watt­stun­de höhe­re CO2-Emis­sio­nen als eine Gas-Hei­zung. Das frei­ge­setz­te CO2 aus Holz­ver­bren­nung (wie auch ande­ren Emis­si­ons­quel­len) könn­te rech­ne­risch wie­der gebun­den wer­den. Dies geht aber im Wald in der schon lau­fen­den Kli­ma­kri­se viel zu lang­sam und fin­det durch die zuneh­men­den Wald­schä­den immer unzu­rei­chen­der statt.

Der Wald ist welt­weit eine gro­ße Koh­len­di­oxid­quel­le und auch in Deutsch­land ent­wi­ckelt er sich in die­se Rich­tung: Die Emis­sio­nen aus der Holz­ver­feue­rung rei­chern sich also in der Atmo­sphä­re an. Das wird bilan­zi­ell nicht aus­rei­chend abgebildet.

Der viel­leicht wich­tigs­te Grund gegen die Holz­ver­bren­nung ist, dass der Wald als Koh­len­stoff­sen­ke auch zur Kom­pen­sa­ti­on von ande­ren Sek­to­ren und unver­meid­ba­ren Emis­sio­nen vor­ge­hal­ten wer­den muss. Die Emis­sio­nen aus Holz­ver­bren­nung sind hin­ge­gen ver­meid­bar – Alter­na­ti­ven sind vorhanden.

Auch Gesund­heit durch Holz­ver­bren­nung gefährdet

Holz­ver­bren­nung setzt zudem gesund­heits­schäd­li­che Stof­fe frei, dar­un­ter Fein­staub, PAK und Stick­oxi­de. Zwar setzt die neue BEG durch einen Bonus in Höhe von 2.500 Euro einen Anreiz zum Kauf von Bio­mas­se-Hei­zun­gen, die nach­weis­lich den Emis­si­ons­grenz­wert für Staub von 2,5 Mil­li­gramm Fein­staub pro Kubik­me­ter ein­hal­ten. Aller­dings sind die­se Vor­ga­ben nicht bindend.

Nicht zu unter­schät­zen: die gesund­heit­li­che Belas­tung bei der Holz­ver­bren­nung © Reflex­pi­xel / iStock / Get­ty Images

Holz ist ein wert­vol­ler Roh­stoff, der nur sehr begrenzt zur Ver­fü­gung steht. Er soll­te daher nur in Aus­nah­me­fäl­len für Heiz­zwe­cke her­an­ge­zo­gen wer­den, wenn kei­ne Alter­na­ti­ven zur Ver­fü­gung ste­hen. Wenn die Nach­fra­ge nach Holz­bio­mas­se – auch im Zuge der kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung – wei­ter steigt, muss ver­stärkt auf Rund­holz aus unse­ren Wäl­dern und auf wei­te­re Impor­te zurück­ge­grif­fen wer­den. Dies könn­te gra­vie­ren­de Kon­se­quen­zen für die Holz­be­reit­stel­lung für die stoff­li­che Holz­nut­zung etwa in der Bau­wirt­schaft und öko­lo­gi­sche Fol­gen für die Export­län­der haben.

Ver­feu­ern von Steu­er­mit­teln in Zei­ten der Knappheit

Die staat­li­che För­de­rung der Ver­bren­nung von Bio­mas­se wie Holz schafft aus Sicht des WWF daher eine neue und zusätz­li­che kli­ma- und umwelt­schäd­li­che Sub­ven­ti­on. In der alten Fas­sung der BEG war eine Bio­mas­se­för­de­rung ledig­lich in der Kom­bi­na­ti­on mit Solar­ther­mie vor­ge­se­hen. Die­se Vor­ga­be wur­de gestri­chen und greift nur noch für den Klimageschwindigkeits-Bonus.

Gene­rell müs­sen kli­ma- und umwelt­schäd­li­che Sub­ven­tio­nen zur Errei­chung der Kli­ma­zie­le ab- und umge­baut wer­den. Gera­de in Zei­ten, in denen die Haus­halts­si­tua­ti­on des Bun­des mehr als schwie­rig ist, soll­te die BEG daher nur tat­säch­lich kli­ma- und umwelt­freund­li­che Tech­no­lo­gien för­dern und auf die­se beschränkt sein. Durch die nun beschlos­se­ne BEG setzt der Bund Fehl­an­rei­ze, die den Kli­ma­schutz teil­wei­se konterkarieren.

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