Weil weder Schuld noch Tat­zeit ein­deu­tig nach­ge­wie­sen wer­den konn­ten, wur­de der Fall der Luchs-Wil­de­rei in Bay­ern eingestellt.

Nach einem mona­te­lan­gen Streit hat das Kabi­nett ein leich­te­res Abschies­sen von Wöl­fen bewil­ligt. Das ist grund­falsch. Die Lösung liegt ganz woanders.