Luchs-Wil­de­rei in Bay­ern: Ver­fah­ren eingestellt


Das Verfahren wegen Luchs-Wilderei wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt.
Das Verfahren wegen Luchs-Wilderei wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt. © WWF

Wil­de­rei direkt vor unse­rer Haus­tür und nie­mand wird zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen: Ein Mann aus Bay­ern soll einen Luchs in eine Fal­le gelockt, das pracht­vol­le Tier erschos­sen und anschlie­ßend den Kada­ver im Wald ver­gra­ben haben. Weil weder Schuld noch Tat­zeit ein­deu­tig nach­ge­wie­sen wer­den konn­ten, wur­de der Fall der Luchs-Wil­de­rei heu­te im Beru­fungs­pro­zess ein­ge­stellt. Aus Arten­schutz-Sicht ist die­ses Urteil ein gro­ßer Rückschlag.

Wil­de­rei wird meist mit Elfen­bein oder Tiger­fell in Ver­bin­dung gebracht, mit Afri­ka und Asi­en – auf jeden Fall nicht mit uns. Doch auch hier­zu­lan­de wer­den sel­te­ne Wild­tie­re gna­den­los gejagt, weil sie tol­le Tro­phä­en dar­stel­len oder mit­un­ter ein­fach nur als stö­rend emp­fun­den wer­den. Der aktu­el­le Fall zeigt das ein­mal mehr beson­ders deutlich. 

Aus Man­gel an Beweisen

Der Ange­klag­te, ein 54-jäh­ri­ger Land­wirt und Jäger aus dem baye­ri­schen Loh­berg, soll einen Luchs in eine 2,5 Meter lan­ge (angeb­li­che) Fuchs­fal­le gelockt haben. Zwei Zeu­gen gaben an, der Ange­klag­te hät­te ihnen recht detail­liert erklärt, wie es mög­lich sei, das scheue Tier zu fan­gen und zu töten. Das Lan­des­ge­richt in Cham erkann­te dar­auf­hin die Schuld des Jägers und ver­ur­teil­te ihn in ers­ter Instanz zu einer Geld­stra­fe von 3000 Euro. Der Ange­klag­te leg­te Ein­spruch gegen das Urteil ein. Das Ver­fah­ren wur­de nun aus Man­gel an Bewei­sen ein­ge­stellt. Wir vom WWF Deutsch­land hat­ten zuvor eine Beloh­nung von 20.000 Euro für Hin­wei­se zur Ergrei­fung des Täters aus­ge­lobt.

Luchs-Wil­de­rei: Ein schwe­rer Schlag für den Artenschutz

Das Gericht ver­wies in sei­ner Begrün­dung dar­auf, dass der Grund­satz „Im Zwei­fel für den Ange­klag­ten” gel­te. Dies sei aller­dings nicht als Frei­spruch zu wer­ten. Zugleich beton­te der Rich­ter in sei­ner Urteils­be­grün­dung aus­drück­lich, dass er hof­fe, von dem Pro­zess gehe eine ent­spre­chen­de „Signal­wir­kung“ aus, dass Wil­de­rei kon­se­quent ver­folgt wer­de. 

Die­ses Urteil ist aus unse­rer Sicht ein gro­ßer Schlag ins Gesicht für alle die­je­ni­gen, die sich gegen die Wil­de­rei enga­gie­ren. Denn kein ein­zi­ger Fall von ille­ga­ler Luchs­tö­tung in Deutsch­land wur­de bis­lang auf­ge­klärt, geschwei­ge denn die Täter verurteilt. 

Wil­de­rei ist eine Straftat

Dabei ist Wil­de­rei hier­zu­lan­de kei­ne Sel­ten­heit. Und vor allem stellt sie eine Straf­tat dar.  Seit dem Jahr 2000 wur­den in Deutsch­land min­des­tens 45 Wöl­fe und sechs Luch­se ille­gal getö­tet. Bei Greif­vö­geln und Eulen sind die Zah­len noch viel grö­ßer. Von 2005 bis 2017 wur­den bun­des­weit mehr als 1.188 Fäl­le doku­men­tiert. Davon betrof­fen waren vor allem Mäu­se­bus­sar­de, aber auch Rot­mi­la­ne, Wan­der­fal­ken und Habich­te. Auch sie wur­den zumeist gefan­gen, ver­gif­tet oder geschossen. 

Bis zu fünf Jah­re Haft

Mindest sechs Luchse wurden seit dem Jahr 2000 in Deutschland gewildert. © Ralph Frank / WWF
Min­des­tens sechs Luch­se wur­den seit dem Jahr 2000 in Deutsch­land gewil­dert. © Ralph Frank / WWF

Durch die soge­nann­ten FFH-Richt­li­ni­en sind Wild­tie­re wie Wolf, Luchs, Fisch­ot­ter und Bär euro­pa­weit streng geschützt. Das glei­che gilt für Greif­vö­gel und Eulen, die im im Anhang II der Vogel­schutz­richt­li­nie geführt wer­den. Alle Greif­vö­gel, aber auch Luch­se und Fisch­ot­ter unter­lie­gen gleich­zei­tig auch dem Jagd­recht. Sie sind dort mit einer soge­nann­ten ganz­jäh­ri­gen Schon­zeit belegt, dür­fen also das gan­ze Jahr nicht bejagt wer­den. Ver­stö­ße gegen das Bun­des­jagd­ge­setz bezie­hungs­wei­se Lan­des­jagd­ge­setz und kön­nen mit einer Frei­heits­stra­fe von bis zu fünf Jah­ren geahn­det werden. 

Die Mau­er des Schweigens

Lei­der gibt es jedoch immer wie­der gro­ße Schwie­rig­kei­ten für die Ermitt­lungs­be­hör­den, die ent­spre­chen­den Straf­ta­ten zu ver­fol­gen und auf­zu­klä­ren. Wil­de­rei geschieht im Stil­len und gera­de bei bedroh­ten Arten gibt es oft­mals eine Art Mau­er des Schwei­gens, die nur schwer zu durch­bre­chen ist. Wir hat­ten gehofft, mit einer Ver­ur­tei­lung ein deut­li­ches Zei­chen zu erken­nen, dass die Jus­tiz ent­spre­chen­de Fäl­le mit Nach­druck ver­folgt und ent­spre­chend bestraft. Aus unser Sicht braucht es eine Anti-Wil­de­rei-Offen­si­ve der Behör­den und eine zen­tra­le Doku­men­ta­ti­on und Ver­öf­fent­li­chung aller Arten­schutz­de­lik­te sowie ihrer Hin­ter­grün­de und deren Strafverfolgung.

Das Recher­chen­etz­werk Cor­rec­tiv hat sich auch schon ein­mal mit dem The­ma Wil­de­rei in Deutsch­land beschäf­tigt und eini­ge ziem­lich inter­es­san­te Bei­trä­ge zusam­men­ge­stellt. Schaut doch mal vorbei:

Wil­de­rei in Deutsch­land: “Die Tierdiebe”

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