Was das Urteil im Elfen­bein-Pro­zess von Cott­bus bedeutet

Konfisziertes Elfenbein vom Flughafen Berlin-Schönefeld © Hauptzollamt-Potsdam

Der Ange­klag­te im Cott­bus­ser Elfen­bein-Pro­zess wur­de zu 20 Mona­ten Frei­heits­stra­fe auf Bewäh­rung ver­ur­teilt. Ist das jetzt gut?

Frag­los, die­ser Pro­zess in Cott­bus war ein­zig­ar­tig in Deutsch­land. Es ging um über eine Ton­ne Elfen­bein, um Schmug­gel und Ver­ar­bei­tung von Ele­fan­ten­stoß­zäh­nen. Der Fall zeig­te ein­drucks­voll, dass der inter­na­tio­na­le, orga­ni­sier­te Schmug­gel mit Elfen­bein auch vor Deutsch­land nicht Halt macht. Im Pro­zess ging es dar­um wo das Elfen­bein her­kam, wie alt es ist. Es muss­te mit Iso­to­pen-Bestim­mung gear­bei­tet wer­den. Mehr als vier Jah­re dau­er­te es zwi­schen dem Auf­griff des Elfen­beins und der Ver­ur­tei­lung jetzt. Viel davon war Neu­land für uns hier in Deutsch­land in die­ser Grö­ßen­ord­nung. Für die Jus­tiz und auch für uns, für mich.

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Heu­te fiel jetzt das lan­ge erwar­te­te Urteil im Cott­bus­ser Elfen­bein-Pro­zess. 20 Mona­te Frei­heits­stra­fe lau­tet die Stra­fe, aus­ge­setzt zur Bewäh­rung. Jetzt muss man abwar­ten ob Revi­si­on ein­ge­legt wird. Das Schrift­li­che Urteil geht dann ein paar Wochen spä­ter an die Parteien,

Zu hart oder zu milde?

Ob das jetzt hart ist, ange­mes­sen oder viel zu mil­de, es bringt nichts das zu debat­tie­ren. Das Urteil liegt im obe­ren Bereich der übli­chen Straf­mes­sung. Das Gerichts­ver­fah­ren hat aber gezeigt, dass Wil­de­rei und ille­ga­ler Arten­han­del auch in Deutsch­land kein Kava­liers­de­likt sind. Es wird als ein ernst­zu­neh­men­des, kri­mi­nel­les Pro­blem erkannt. Selbst das ist nicht selbstverständlich.

Was jetzt pas­sie­ren muss

Ins­ge­samt mei­ne ich: Das Urteil ist ein eher posi­ti­ves Signal – es gilt, dar­auf auf­zu­bau­en. Der Pro­zess hat aber auch gezeigt: Wir benö­ti­gen mehr Fach­wis­sen bei der Poli­zei und den Behör­den, einen bes­se­ren Infor­ma­ti­ons­fluss, eine umfang­rei­che und voll­stän­di­ge Doku­men­ta­ti­on sowie auf Umwelt­recht spe­zia­li­sier­te Staats­an­wäl­te. Nur so lässt sich eine kon­se­quen­te Straf­ver­fol­gung bei Arten­schutz-Ver­bre­chen gewähr­leis­ten. Schmug­gel von Wild­tier­pro­duk­ten muss wie auch die Wil­de­rei im poli­ti­schen und gesell­schaft­li­chen Dis­kurs als ernst­zu­neh­men­des, kri­mi­nel­les Pro­blem erkannt wer­den. Und durch die nöti­ge Aus­stat­tung der Straf­ver­fol­gung ent­spre­chend geahn­det werden.

Der Kampf gegen die Wil­de­rei-Mafia ist längst nicht gewon­nen. Wir brau­chen jeden Erfolg. Und jede Unterstützung.

Hilf uns die Wil­de­rei zu stoppen!

 

Ich bin Ökologe und leite den Fachbereich Artenschutz beim WWF Deutschland. Seitdem ich vor einiger Zeit mal für knapp ein Jahr in Kambodscha gelebt und gearbeitet habe, bin ich von der Region Südost-Asien, seinen Menschen und seiner Natur fasziniert. Inzwischen arbeite ich allgemeiner an den Herausforderungen, bedrohte Arten zu schützen und dabei Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung besser miteinander vereinbar zu machen. Meine Hauptarbeitsthemen sind Wilderei und der Handel mit illegalen Wildartenprodukten, vor allem Elfenbein und Nashornhorn. Gleichzeitig arbeite ich zum Schutz solcher bedrohter und ikonischer Arten wie den großen Menschenaffen, dem Eisbär, dem Großen Panda oder dem Sumatra-Nashorn. --- Arnulf hat den WWF inzwischen verlassen ---

Kommentare (2)

  • Das Urteil im Cottbuser Elfenbeinprozeß halte ich für zu milde.Mindestens eine saftige Geldstrafe für den Händler hätte der Richter zusätzlich verhängen müssen.

  • Sehr geehrte Herr Köhncke,

    sehr interessant, dass es hier endlich einmal ein Urteil gibt. Meines Erachtens fiel es leider viel zu milde aus. Dass schreckt keinen ab der hier zigtausende von Euro und mehr bereits als Einzelperson an Gewinn erzielen kann. Leider habe ich den Eindruck, dass die gesamte Thematik hinsichtlich Wildtierhandel und deren Produkte von den Bwehörden nicht so ernst genommen wird wie Sie es in ihrem Beitrag darstellen. Ich gehe sogar soweit zu behaupten, dass die lasche Handhabung in den Behörden und die sehr leichte Erteilung entsprechender Genehmigungen für den Handel mit geschützten Arten und deren Produkte sehr leicht gemacht wird. Meines Erachtens wird durch diese lasche Handhabung der gesamten Wilderei und dem Handel sogar noch Vorschub geleistet. Hauptsache der Vorgang ist schnellstmöglich vom Tisch der zuständigen Sachbearbeiter*in. Blos keine Nachfragen stellen wo das ganze denn herkommt und wieviele Kilos an Elfenbein hier wohl über Jahre und Jahrzehnte verarbeitet und gehandelt werden. Es ist leider traurig und wahr. Hätte ich nicht die Einblicke würde ich es auch nicht glauben.
    Ich würde sehr gerne direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Können Sie mich bitte kontaktieren.

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