Elfen­bein­han­del in der EU: Was pas­sie­ren muss — und was nicht

Elfenbein

In den letz­ten Jah­ren häuf­te sich der Vor­wurf, die EU die­ne als Tran­sit­markt für Elfen­bein und befeue­re somit die Ele­fan­ten-Wil­de­rei. Die EU müs­se den Han­del mit Elfen­bein kom­plett ver­bie­ten und sei­ne Geset­ze ver­schär­fen, lau­tet eine For­de­rung. Doch ist das die Lösung?

Tat­säch­lich wird die EU für ille­ga­len Elfen­bein­han­del genutzt. 2014 und 2015 wur­den 1258 Stoß­zäh­ne vom Euro­päi­schen Zoll auf­ge­grif­fen. Das ist erschre­ckend viel. Auch die Anzahl Auf­grif­fe ver­ar­bei­te­ter Elfen­bein-Stü­cke wie Schnit­ze­rei­en oder Schmuck­stü­cke sind auf einem Rekord­hoch in der EU. Aller­dings wer­den bei ein­zel­nen Beschlag­nah­mun­gen in Afri­ka und Asi­en manch­mal mehr Stoß­zäh­ne kon­fis­ziert als in der EU in den gesam­ten zwei Jahren.

Regu­lie­rung von Elfen­bein in der EU

Schon 2017 hat die EU-Kom­mis­si­on emp­foh­len, den Roh-Elfen­bein-Han­del zu ver­bie­ten. Wir vom WWF begrü­ßen die­se Ent­schei­dung. Die enge­re Regu­lie­rung setzt ein deut­li­ches poli­ti­sches Signal. Gleich­zei­tig kön­nen die vom ille­ga­len Elfen­bein­han­del betrof­fe­nen Staa­ten schlecht mit dem Fin­ger auf die EU zu zei­gen und behaup­ten, Euro­pa sol­le zunächst die eige­nen Pro­ble­me in den Griff bekom­men. Ich befürch­te aller­dings, dass schär­fe­re Han­dels­be­stim­mun­gen eine fal­sche Sicher­heit im Kampf gegen die Ele­fan­ten-Wil­de­rei vor­gau­ckelt. Die Daten machen deut­lich, dass kei­ne signi­fi­kan­te Ver­bin­dung besteht zwi­schen dem lega­len Elfen­bein­han­del in der EU, Ele­fan­ten­wil­de­rei und Elfen­bein-Schmug­gel. Die Haupt­be­dro­hung für Ele­fan­ten sind und blei­ben Wil­de­rei und der ille­ga­le Han­del mit Elfen­bein. Wir kon­zen­trie­ren uns in unse­rer Arbeit daher auf die Elfen­bein-Märk­te in Asi­en, die direkt zu Wil­de­rei und ille­ga­lem Han­del bei­tra­gen. Hier sind schon eini­ge Geset­zes­än­de­run­gen erfolgt, bei­spiels­wei­se in China.

Elfen­bein­han­del – legal, ille­gal, kompliziert

Die Regu­lie­rung des Elfen­bein­han­dels ist kom­pli­ziert. Seit knapp 30 Jah­ren ist dank des Washing­to­ner Arten­schutz­ab­kom­mens CITES der inter­na­tio­na­le kom­mer­zi­el­le Han­del mit Elfen­bein welt­weit ver­bo­ten — mit Ein­schrän­kun­gen. Denn der natio­na­le Han­del inner­halb von Län­dern unter­liegt jedoch nicht CITES. Hier gibt es in ein­zel­nen Län­dern auch heu­te noch grö­ße­re lega­le Elfenbeinmärkte.

Die EU-Kom­mis­si­on hat vor­ge­schla­gen, den Elfen­bein­han­del zu ver­schär­fen. © Ola Jen­ners­ten / WWF-Sweden

Inner­halb der EU ist der kom­mer­zi­el­le inter­ne Han­del mit Elfen­bein ver­bo­ten. Auch der Wie­der-Export von Elfen­bein aus der EU ist nicht gestat­tet. Ein­schrän­kun­gen gibt es beim Alter der Elfen­bein­stü­cke. Elfen­bein, das sich schon vor der Gel­tung von CITES auf dem Gebiet des jewei­li­gen EU-Mit­glieds­staa­tes befand gilt als “Vor­er­werb”. In den meis­ten Fäl­len ist das Stich-Datum hier 1976. Ein­zel­stü­cke dür­fen dann mit Zer­ti­fi­ka­ten gehan­delt wer­den. Elfen­bein von vor 1947 gilt als Anti­qui­tät. Der Export aus der EU ist mit Zer­ti­fi­kat erlaubt. Der inner­eu­ro­päi­sche Han­del braucht kein Zer­ti­fi­kat, aber Händ­ler müs­sen auf Nach­fra­ge die Lega­li­tät ange­bo­te­ner Stü­cke nach­wei­sen können.

Ein gro­ßer Anteil von Elfen­bein in Pri­vat­be­sitz stammt aus der Zeit zwi­schen 1976 und 1990. Das ist der Zeit­raum in dem auf CITES der Afri­ka­ni­sche Ele­fant noch nicht auf Anhang I stand und der inter­na­tio­na­le Elfen­bein-Han­del folg­lich noch mit Zer­ti­fi­ka­ten erlaubt war. Der Export sol­cher Stü­cke aus der EU ist ver­bo­ten, der inner­eu­ro­päi­sche Han­del erfor­dert eine Geneh­mi­gung. Für “fri­sches” Elfen­bein jün­ger als 1990 ist jeg­li­cher kom­mer­zi­el­ler Han­del verboten.

Der lega­le Han­del mit Elfen­bein in der EU ist nicht das Hauptproblem

Laut einer aktu­el­len Stu­die wird die EU-Gesetz­ge­bung zu anti­kem Elfen­bein im gro­ßen Stil zur Elfen­bein­wä­sche aus­ge­nutzt. Ille­ga­les Elfen­bein wür­de dabei mit gefälsch­ten Papie­ren ein­ge­schleust und anschlie­ßend als lega­les Elfen­bein nach Asi­en re-expor­tiert. Kon­kret geht es um eine viel ange­führ­te Stu­die von AVAAZ, die in einer aller­dings recht klei­nen Stich­pro­be fin­det, dass ein Groß­teil der unter­such­ten Elfen­bein-Stü­cke jün­ger als die „Schall­gren­ze“ für anti­kes Elfen­bein von 1947 und damit ille­gal war. Ande­re Stu­di­en mit deut­lich grö­ße­ren Stich­pro­ben kön­nen die­sen Befund aller­dings nicht bestä­ti­gen – so fan­den Unter­su­chun­gen von TRAFFIC in 2016 im offe­nen Elfen­bein­han­del in Groß­bri­tan­ni­en nur ein ein­zi­ges ille­ga­les Elfenbeinstück.

Ins­ge­samt haben wir kaum Hin­wei­se, dass frisch gewil­der­tes Elfen­bein in grö­ße­rem Maß­stab unter dem Deck­man­tel des Anti­qui­tä­ten-Han­dels gewa­schen wird. Die kri­mi­nel­len Syn­di­ka­te haben es anschei­nend gar nicht nötig, ihre Pro­duk­te mit fal­schen Anga­ben zu lega­li­sie­ren. Das frus­triert und zeigt die Macht die­ser Wil­de­rei-Mafia, die welt­weit jähr­lich Umsät­ze von geschätzt bis zu 20 Mil­li­ar­den Euro macht.

Am Flug­ha­fen Ber­lin-Schö­ne­feld wur­den 2017 gan­ze 600 Kilo Elfen­bein auf­ge­grif­fen. © Robert Gün­ter / WWF Deutschland

Ein­deu­tig ist aber: Der ille­ga­le Han­del über­steigt den lega­len Han­del um ein Viel­fa­ches. Die bri­ti­sche Envi­ron­men­tal Inves­ti­ga­ti­on Agen­cy EIA berich­te­te 2017, dass von 2000 bis 2017 etwa zwölf Ton­nen ille­ga­les Elfen­bein in der EU beschlag­nahmt wurden

, wäh­rend im ähn­li­chen Zeit­raum etwa vier Ton­nen Elfen­bein legal expor­tiert wur­den, groß­teils nach Ost-Asi­en. Wenn wir also davon aus­ge­hen, dass höchs­tens ein Vier­tel des geschmug­gel­ten Elfen­beins auf­ge­grif­fen wird, dann ist der Schmug­gel über die EU etwa 12 bis 30-mal so groß wie der lega­le Han­del. Allei­ne das macht noch ein­mal deut­lich, dass der Haupt­he­bel zur Stopp der Wil­de­rei in der Bekämp­fung des ille­ga­len Elfen­bein­han­dels liegt.

Nächs­te Schrit­te gegen den ille­ga­len Elfenbeinhandel

Im Mai 2019 fin­det die Welt­ar­ten­schutz­kon­fe­renz CITES in Sri Lan­ka statt. Hier wer­den wir für einen bes­se­ren Kampf gegen ille­ga­len Elfen­bein­han­del kämp­fen. Wir wol­len die Län­der, die durch gro­ße Men­gen im ille­ga­lem Elfen­bein­han­del auf­fal­len, zu einem ambi­tio­nier­tem und mess­ba­ren Vor­ge­hen gegen die­sen Han­del bringen.

Wild­ar­ten­kri­mi­na­li­tät umfasst natür­lich viel mehr als Elfen­bein. Eine Stu­die der Welt­bank zeigt, dass von 2010 bis 2016 welt­weit öffent­li­che Gel­der in Höhe von  1,3 Mil­li­ar­den US-Dol­lar in die Bekämp­fung von Wil­de­rei und ille­ga­lem Arten­han­del flos­sen. Doch das ent­spricht nicht ein­mal dem monat­li­chen Umsatz des ille­ga­len Artenhandels!

Die Wild­tier-Mafia ist mäch­tig. Umso wich­ti­ger ist es, dass wir uns auf die wich­tigs­ten Ansät­ze kon­zen­trie­ren. Die Arbeit gegen die Wil­de­rei gemein­sam mit den Men­schen vor Ort, die Arbeit gegen den Schmug­gel mit unse­ren Part­nern welt­weit, und die Arbeit zum Rück­gang der Nach­fra­ge nach sol­chen Pro­duk­ten wie Elfen­bein auf den gro­ßen Absatz­märk­ten in Asi­en. So hof­fen wir, die Zukunft der Ele­fan­ten sichern zu können.

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Ich bin Ökologe und leite den Fachbereich Artenschutz beim WWF Deutschland. Seitdem ich vor einiger Zeit mal für knapp ein Jahr in Kambodscha gelebt und gearbeitet habe, bin ich von der Region Südost-Asien, seinen Menschen und seiner Natur fasziniert. Inzwischen arbeite ich allgemeiner an den Herausforderungen, bedrohte Arten zu schützen und dabei Umweltschutz und wirtschaftliche Entwicklung besser miteinander vereinbar zu machen. Meine Hauptarbeitsthemen sind Wilderei und der Handel mit illegalen Wildartenprodukten, vor allem Elfenbein und Nashornhorn. Gleichzeitig arbeite ich zum Schutz solcher bedrohter und ikonischer Arten wie den großen Menschenaffen, dem Eisbär, dem Großen Panda oder dem Sumatra-Nashorn.

Kommentare (3)

  • Solange das Tier als Sache bezeichnet wird, wird das Tier nicht geschützt. Wir ernähren uns von den Tiere, benutzen sie, verdienen Geld mit ihnen, werfen sie weg! Die Menschheit ist nicht würdig mit den Tieren zu leben!

  • Der Europäische Versteigererverband hat schon 1997 beschlossen , dass seine Mitglieder kein Elfenbein handeln , welches vor 1947 datierbar ist. EFA will mithelfen die schreckliche Wilderei zu verhindern.
    1947 deswegen weil man etwa zwei Jahre nach Hiroshima in allen Lebewesen auf der Erde diesen GAU nachweisen kann- eben auch in Elfenbein.Das funktioniert recht gut durch erfahrene Experten. Problem aber ist Asien insbesondere China nicht die EU.Noch schlimmer ist die Sucht in Vietnam nach Nashorn.Grotesk!
    Man muss aber das Elfenbein aus früheren Jahrhunderten in Museen , Sammlungen und Kunsthandel nicht ächten. Bitte differenzieren.

  • Pardon , bitte korrigieren:
    ... welches nach 1947 datierbar ist!
    D. h. nach Hiroshima. Man könnte das notfalls ramanspektographisch feststellen, wenngleich mit hohem Aufwand.Es gibt aber genügend Experten die es auch durch Inaugenscheinnahme beurteilen können. Spanien hat ein gutes System entwickelt.Die Experten in den großen Auktionshäusern wissen es auch sehr gut zu unterscheiden

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