Elfen­bein­han­del in der EU: Was pas­sie­ren muss — und was nicht


Elfenbein
Elfenbein

In den letz­ten Jah­ren häuf­te sich der Vor­wurf, die EU die­ne als Tran­sit­markt für Elfen­bein und befeue­re somit die Ele­fan­ten-Wil­de­rei. Die EU müs­se den Han­del mit Elfen­bein kom­plett ver­bie­ten und sei­ne Geset­ze ver­schär­fen, lau­tet eine For­de­rung. Doch ist das die Lösung?

Tat­säch­lich wird die EU für ille­ga­len Elfen­bein­han­del genutzt. 2014 und 2015 wur­den 1258 Stoß­zäh­ne vom Euro­päi­schen Zoll auf­ge­grif­fen. Das ist erschre­ckend viel. Auch die Anzahl Auf­grif­fe ver­ar­bei­te­ter Elfen­bein-Stü­cke wie Schnit­ze­rei­en oder Schmuck­stü­cke sind auf einem Rekord­hoch in der EU. Aller­dings wer­den bei ein­zel­nen Beschlag­nah­mun­gen in Afri­ka und Asi­en manch­mal mehr Stoß­zäh­ne kon­fis­ziert als in der EU in den gesam­ten zwei Jahren.

Regu­lie­rung von Elfen­bein in der EU

Schon 2017 hat die EU-Kom­mis­si­on emp­foh­len, den Roh-Elfen­bein-Han­del zu ver­bie­ten. Wir vom WWF begrü­ßen die­se Ent­schei­dung. Die enge­re Regu­lie­rung setzt ein deut­li­ches poli­ti­sches Signal. Gleich­zei­tig kön­nen die vom ille­ga­len Elfen­bein­han­del betrof­fe­nen Staa­ten schlecht mit dem Fin­ger auf die EU zu zei­gen und behaup­ten, Euro­pa sol­le zunächst die eige­nen Pro­ble­me in den Griff bekom­men. Ich befürch­te aller­dings, dass schär­fe­re Han­dels­be­stim­mun­gen eine fal­sche Sicher­heit im Kampf gegen die Ele­fan­ten-Wil­de­rei vor­gau­ckelt. Die Daten machen deut­lich, dass kei­ne signi­fi­kan­te Ver­bin­dung besteht zwi­schen dem lega­len Elfen­bein­han­del in der EU, Ele­fan­ten­wil­de­rei und Elfen­bein-Schmug­gel. Die Haupt­be­dro­hung für Ele­fan­ten sind und blei­ben Wil­de­rei und der ille­ga­le Han­del mit Elfen­bein. Wir kon­zen­trie­ren uns in unse­rer Arbeit daher auf die Elfen­bein-Märk­te in Asi­en, die direkt zu Wil­de­rei und ille­ga­lem Han­del bei­tra­gen. Hier sind schon eini­ge Geset­zes­än­de­run­gen erfolgt, bei­spiels­wei­se in China.

Elfen­bein­han­del – legal, ille­gal, kompliziert

Die Regu­lie­rung des Elfen­bein­han­dels ist kom­pli­ziert. Seit knapp 30 Jah­ren ist dank des Washing­to­ner Arten­schutz­ab­kom­mens CITES der inter­na­tio­na­le kom­mer­zi­el­le Han­del mit Elfen­bein welt­weit ver­bo­ten — mit Ein­schrän­kun­gen. Denn der natio­na­le Han­del inner­halb von Län­dern unter­liegt jedoch nicht CITES. Hier gibt es in ein­zel­nen Län­dern auch heu­te noch grö­ße­re lega­le Elfenbeinmärkte.

Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, den Elfenbeinhandel zu verschärfen. © Ola Jennersten / WWF-Sweden
Die EU-Kom­mis­si­on hat vor­ge­schla­gen, den Elfen­bein­han­del zu ver­schär­fen. © Ola Jen­ners­ten / WWF-Sweden

Inner­halb der EU ist der kom­mer­zi­el­le inter­ne Han­del mit Elfen­bein ver­bo­ten. Auch der Wie­der-Export von Elfen­bein aus der EU ist nicht gestat­tet. Ein­schrän­kun­gen gibt es beim Alter der Elfen­bein­stü­cke. Elfen­bein, das sich schon vor der Gel­tung von CITES auf dem Gebiet des jewei­li­gen EU-Mit­glieds­staa­tes befand gilt als “Vor­er­werb”. In den meis­ten Fäl­len ist das Stich-Datum hier 1976. Ein­zel­stü­cke dür­fen dann mit Zer­ti­fi­ka­ten gehan­delt wer­den. Elfen­bein von vor 1947 gilt als Anti­qui­tät. Der Export aus der EU ist mit Zer­ti­fi­kat erlaubt. Der inner­eu­ro­päi­sche Han­del braucht kein Zer­ti­fi­kat, aber Händ­ler müs­sen auf Nach­fra­ge die Lega­li­tät ange­bo­te­ner Stü­cke nach­wei­sen können.

Ein gro­ßer Anteil von Elfen­bein in Pri­vat­be­sitz stammt aus der Zeit zwi­schen 1976 und 1990. Das ist der Zeit­raum in dem auf CITES der Afri­ka­ni­sche Ele­fant noch nicht auf Anhang I stand und der inter­na­tio­na­le Elfen­bein-Han­del folg­lich noch mit Zer­ti­fi­ka­ten erlaubt war. Der Export sol­cher Stü­cke aus der EU ist ver­bo­ten, der inner­eu­ro­päi­sche Han­del erfor­dert eine Geneh­mi­gung. Für “fri­sches” Elfen­bein jün­ger als 1990 ist jeg­li­cher kom­mer­zi­el­ler Han­del verboten.

Der lega­le Han­del mit Elfen­bein in der EU ist nicht das Hauptproblem

Laut einer aktu­el­len Stu­die wird die EU-Gesetz­ge­bung zu anti­kem Elfen­bein im gro­ßen Stil zur Elfen­bein­wä­sche aus­ge­nutzt. Ille­ga­les Elfen­bein wür­de dabei mit gefälsch­ten Papie­ren ein­ge­schleust und anschlie­ßend als lega­les Elfen­bein nach Asi­en re-expor­tiert. Kon­kret geht es um eine viel ange­führ­te Stu­die von AVAAZ, die in einer aller­dings recht klei­nen Stich­pro­be fin­det, dass ein Groß­teil der unter­such­ten Elfen­bein-Stü­cke jün­ger als die „Schall­gren­ze“ für anti­kes Elfen­bein von 1947 und damit ille­gal war. Ande­re Stu­di­en mit deut­lich grö­ße­ren Stich­pro­ben kön­nen die­sen Befund aller­dings nicht bestä­ti­gen – so fan­den Unter­su­chun­gen von TRAFFIC in 2016 im offe­nen Elfen­bein­han­del in Groß­bri­tan­ni­en nur ein ein­zi­ges ille­ga­les Elfenbeinstück.

Ins­ge­samt haben wir kaum Hin­wei­se, dass frisch gewil­der­tes Elfen­bein in grö­ße­rem Maß­stab unter dem Deck­man­tel des Anti­qui­tä­ten-Han­dels gewa­schen wird. Die kri­mi­nel­len Syn­di­ka­te haben es anschei­nend gar nicht nötig, ihre Pro­duk­te mit fal­schen Anga­ben zu lega­li­sie­ren. Das frus­triert und zeigt die Macht die­ser Wil­de­rei-Mafia, die welt­weit jähr­lich Umsät­ze von geschätzt bis zu 20 Mil­li­ar­den Euro macht.

Am Flughafen Berlin-Schönefeld wurden 2017 ganze 600 Kilo Elfenbein aufgegriffen. © Robert Günter / WWF Deutschland
Am Flug­ha­fen Ber­lin-Schö­ne­feld wur­den 2017 gan­ze 600 Kilo Elfen­bein auf­ge­grif­fen. © Robert Gün­ter / WWF Deutschland

Ein­deu­tig ist aber: Der ille­ga­le Han­del über­steigt den lega­len Han­del um ein Viel­fa­ches. Die bri­ti­sche Envi­ron­men­tal Inves­ti­ga­ti­on Agen­cy EIA berich­te­te 2017, dass von 2000 bis 2017 etwa zwölf Ton­nen ille­ga­les Elfen­bein in der EU beschlag­nahmt wurden

, wäh­rend im ähn­li­chen Zeit­raum etwa vier Ton­nen Elfen­bein legal expor­tiert wur­den, groß­teils nach Ost-Asi­en. Wenn wir also davon aus­ge­hen, dass höchs­tens ein Vier­tel des geschmug­gel­ten Elfen­beins auf­ge­grif­fen wird, dann ist der Schmug­gel über die EU etwa 12 bis 30-mal so groß wie der lega­le Han­del. Allei­ne das macht noch ein­mal deut­lich, dass der Haupt­he­bel zur Stopp der Wil­de­rei in der Bekämp­fung des ille­ga­len Elfen­bein­han­dels liegt.

Nächs­te Schrit­te gegen den ille­ga­len Elfenbeinhandel

Im Mai 2019 fin­det die Welt­ar­ten­schutz­kon­fe­renz CITES in Sri Lan­ka statt. Hier wer­den wir für einen bes­se­ren Kampf gegen ille­ga­len Elfen­bein­han­del kämp­fen. Wir wol­len die Län­der, die durch gro­ße Men­gen im ille­ga­lem Elfen­bein­han­del auf­fal­len, zu einem ambi­tio­nier­tem und mess­ba­ren Vor­ge­hen gegen die­sen Han­del bringen.

Wild­ar­ten­kri­mi­na­li­tät umfasst natür­lich viel mehr als Elfen­bein. Eine Stu­die der Welt­bank zeigt, dass von 2010 bis 2016 welt­weit öffent­li­che Gel­der in Höhe von  1,3 Mil­li­ar­den US-Dol­lar in die Bekämp­fung von Wil­de­rei und ille­ga­lem Arten­han­del flos­sen. Doch das ent­spricht nicht ein­mal dem monat­li­chen Umsatz des ille­ga­len Artenhandels!

Die Wild­tier-Mafia ist mäch­tig. Umso wich­ti­ger ist es, dass wir uns auf die wich­tigs­ten Ansät­ze kon­zen­trie­ren. Die Arbeit gegen die Wil­de­rei gemein­sam mit den Men­schen vor Ort, die Arbeit gegen den Schmug­gel mit unse­ren Part­nern welt­weit, und die Arbeit zum Rück­gang der Nach­fra­ge nach sol­chen Pro­duk­ten wie Elfen­bein auf den gro­ßen Absatz­märk­ten in Asi­en. So hof­fen wir, die Zukunft der Ele­fan­ten sichern zu können.

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3 Kommentare

  1. Ellen Ecker
    6. August 2019
    Antworten

    Solan­ge das Tier als Sache bezeich­net wird, wird das Tier nicht geschützt. Wir ernäh­ren uns von den Tie­re, benut­zen sie, ver­die­nen Geld mit ihnen, wer­fen sie weg! Die Mensch­heit ist nicht wür­dig mit den Tie­ren zu leben!

  2. Prof. Henrik Hanstein
    13. August 2019
    Antworten

    Der Euro­päi­sche Ver­stei­ge­rer­ver­band hat schon 1997 beschlos­sen , dass sei­ne Mit­glie­der kein Elfen­bein han­deln , wel­ches vor 1947 datier­bar ist. EFA will mit­hel­fen die schreck­li­che Wil­de­rei zu verhindern.
    1947 des­we­gen weil man etwa zwei Jah­re nach Hiro­shi­ma in allen Lebe­we­sen auf der Erde die­sen GAU nach­wei­sen kann- eben auch in Elfenbein.Das funk­tio­niert recht gut durch erfah­re­ne Exper­ten. Pro­blem aber ist Asi­en ins­be­son­de­re Chi­na nicht die EU.Noch schlim­mer ist die Sucht in Viet­nam nach Nashorn.Grotesk!
    Man muss aber das Elfen­bein aus frü­he­ren Jahr­hun­der­ten in Muse­en , Samm­lun­gen und Kunst­han­del nicht äch­ten. Bit­te differenzieren.

  3. Prof. Henrik Hanstein
    13. August 2019
    Antworten

    Par­don , bit­te korrigieren:
    … wel­ches nach 1947 datier­bar ist!
    D. h. nach Hiro­shi­ma. Man könn­te das not­falls raman­spek­to­gra­phisch fest­stel­len, wenn­gleich mit hohem Aufwand.Es gibt aber genü­gend Exper­ten die es auch durch Inau­gen­schein­nah­me beur­tei­len kön­nen. Spa­ni­en hat ein gutes Sys­tem entwickelt.Die Exper­ten in den gro­ßen Auk­ti­ons­häu­sern wis­sen es auch sehr gut zu unterscheiden

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