In den letzten Jahren häufte sich der Vorwurf, die EU diene als Transitmarkt für Elfenbein und befeuere somit die Elefanten-Wilderei. Die EU müsse den Handel mit Elfenbein komplett verbieten und seine Gesetze verschärfen, lautet eine Forderung. Doch ist das die Lösung?
Tatsächlich wird die EU für illegalen Elfenbeinhandel genutzt. 2014 und 2015 wurden 1258 Stoßzähne vom Europäischen Zoll aufgegriffen. Das ist erschreckend viel. Auch die Anzahl Aufgriffe verarbeiteter Elfenbein-Stücke wie Schnitzereien oder Schmuckstücke sind auf einem Rekordhoch in der EU. Allerdings werden bei einzelnen Beschlagnahmungen in Afrika und Asien manchmal mehr Stoßzähne konfisziert als in der EU in den gesamten zwei Jahren.
Regulierung von Elfenbein in der EU
Schon 2017 hat die EU-Kommission empfohlen, den Roh-Elfenbein-Handel zu verbieten. Wir vom WWF begrüßen diese Entscheidung. Die engere Regulierung setzt ein deutliches politisches Signal. Gleichzeitig können die vom illegalen Elfenbeinhandel betroffenen Staaten schlecht mit dem Finger auf die EU zu zeigen und behaupten, Europa solle zunächst die eigenen Probleme in den Griff bekommen. Ich befürchte allerdings, dass schärfere Handelsbestimmungen eine falsche Sicherheit im Kampf gegen die Elefanten-Wilderei vorgauckelt. Die Daten machen deutlich, dass keine signifikante Verbindung besteht zwischen dem legalen Elfenbeinhandel in der EU, Elefantenwilderei und Elfenbein-Schmuggel. Die Hauptbedrohung für Elefanten sind und bleiben Wilderei und der illegale Handel mit Elfenbein. Wir konzentrieren uns in unserer Arbeit daher auf die Elfenbein-Märkte in Asien, die direkt zu Wilderei und illegalem Handel beitragen. Hier sind schon einige Gesetzesänderungen erfolgt, beispielsweise in China.
Elfenbeinhandel – legal, illegal, kompliziert
Die Regulierung des Elfenbeinhandels ist kompliziert. Seit knapp 30 Jahren ist dank des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES der internationale kommerzielle Handel mit Elfenbein weltweit verboten — mit Einschränkungen. Denn der nationale Handel innerhalb von Ländern unterliegt jedoch nicht CITES. Hier gibt es in einzelnen Ländern auch heute noch größere legale Elfenbeinmärkte.
Innerhalb der EU ist der kommerzielle interne Handel mit Elfenbein verboten. Auch der Wieder-Export von Elfenbein aus der EU ist nicht gestattet. Einschränkungen gibt es beim Alter der Elfenbeinstücke. Elfenbein, das sich schon vor der Geltung von CITES auf dem Gebiet des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates befand gilt als “Vorerwerb”. In den meisten Fällen ist das Stich-Datum hier 1976. Einzelstücke dürfen dann mit Zertifikaten gehandelt werden. Elfenbein von vor 1947 gilt als Antiquität. Der Export aus der EU ist mit Zertifikat erlaubt. Der innereuropäische Handel braucht kein Zertifikat, aber Händler müssen auf Nachfrage die Legalität angebotener Stücke nachweisen können.
Ein großer Anteil von Elfenbein in Privatbesitz stammt aus der Zeit zwischen 1976 und 1990. Das ist der Zeitraum in dem auf CITES der Afrikanische Elefant noch nicht auf Anhang I stand und der internationale Elfenbein-Handel folglich noch mit Zertifikaten erlaubt war. Der Export solcher Stücke aus der EU ist verboten, der innereuropäische Handel erfordert eine Genehmigung. Für “frisches” Elfenbein jünger als 1990 ist jeglicher kommerzieller Handel verboten.
Der legale Handel mit Elfenbein in der EU ist nicht das Hauptproblem
Laut einer aktuellen Studie wird die EU-Gesetzgebung zu antikem Elfenbein im großen Stil zur Elfenbeinwäsche ausgenutzt. Illegales Elfenbein würde dabei mit gefälschten Papieren eingeschleust und anschließend als legales Elfenbein nach Asien re-exportiert. Konkret geht es um eine viel angeführte Studie von AVAAZ, die in einer allerdings recht kleinen Stichprobe findet, dass ein Großteil der untersuchten Elfenbein-Stücke jünger als die „Schallgrenze“ für antikes Elfenbein von 1947 und damit illegal war. Andere Studien mit deutlich größeren Stichproben können diesen Befund allerdings nicht bestätigen – so fanden Untersuchungen von TRAFFIC in 2016 im offenen Elfenbeinhandel in Großbritannien nur ein einziges illegales Elfenbeinstück.
Insgesamt haben wir kaum Hinweise, dass frisch gewildertes Elfenbein in größerem Maßstab unter dem Deckmantel des Antiquitäten-Handels gewaschen wird. Die kriminellen Syndikate haben es anscheinend gar nicht nötig, ihre Produkte mit falschen Angaben zu legalisieren. Das frustriert und zeigt die Macht dieser Wilderei-Mafia, die weltweit jährlich Umsätze von geschätzt bis zu 20 Milliarden Euro macht.
Eindeutig ist aber: Der illegale Handel übersteigt den legalen Handel um ein Vielfaches. Die britische Environmental Investigation Agency EIA berichtete 2017, dass von 2000 bis 2017 etwa zwölf Tonnen illegales Elfenbein in der EU beschlagnahmt wurden
, während im ähnlichen Zeitraum etwa vier Tonnen Elfenbein legal exportiert wurden, großteils nach Ost-Asien. Wenn wir also davon ausgehen, dass höchstens ein Viertel des geschmuggelten Elfenbeins aufgegriffen wird, dann ist der Schmuggel über die EU etwa 12 bis 30-mal so groß wie der legale Handel. Alleine das macht noch einmal deutlich, dass der Haupthebel zur Stopp der Wilderei in der Bekämpfung des illegalen Elfenbeinhandels liegt.
Nächste Schritte gegen den illegalen Elfenbeinhandel
Im Mai 2019 findet die Weltartenschutzkonferenz CITES in Sri Lanka statt. Hier werden wir für einen besseren Kampf gegen illegalen Elfenbeinhandel kämpfen. Wir wollen die Länder, die durch große Mengen im illegalem Elfenbeinhandel auffallen, zu einem ambitioniertem und messbaren Vorgehen gegen diesen Handel bringen.
Wildartenkriminalität umfasst natürlich viel mehr als Elfenbein. Eine Studie der Weltbank zeigt, dass von 2010 bis 2016 weltweit öffentliche Gelder in Höhe von 1,3 Milliarden US-Dollar in die Bekämpfung von Wilderei und illegalem Artenhandel flossen. Doch das entspricht nicht einmal dem monatlichen Umsatz des illegalen Artenhandels!
Die Wildtier-Mafia ist mächtig. Umso wichtiger ist es, dass wir uns auf die wichtigsten Ansätze konzentrieren. Die Arbeit gegen die Wilderei gemeinsam mit den Menschen vor Ort, die Arbeit gegen den Schmuggel mit unseren Partnern weltweit, und die Arbeit zum Rückgang der Nachfrage nach solchen Produkten wie Elfenbein auf den großen Absatzmärkten in Asien. So hoffen wir, die Zukunft der Elefanten sichern zu können.
Solange das Tier als Sache bezeichnet wird, wird das Tier nicht geschützt. Wir ernähren uns von den Tiere, benutzen sie, verdienen Geld mit ihnen, werfen sie weg! Die Menschheit ist nicht würdig mit den Tieren zu leben!
Der Europäische Versteigererverband hat schon 1997 beschlossen , dass seine Mitglieder kein Elfenbein handeln , welches vor 1947 datierbar ist. EFA will mithelfen die schreckliche Wilderei zu verhindern.
1947 deswegen weil man etwa zwei Jahre nach Hiroshima in allen Lebewesen auf der Erde diesen GAU nachweisen kann- eben auch in Elfenbein.Das funktioniert recht gut durch erfahrene Experten. Problem aber ist Asien insbesondere China nicht die EU.Noch schlimmer ist die Sucht in Vietnam nach Nashorn.Grotesk!
Man muss aber das Elfenbein aus früheren Jahrhunderten in Museen , Sammlungen und Kunsthandel nicht ächten. Bitte differenzieren.
Pardon , bitte korrigieren:
… welches nach 1947 datierbar ist!
D. h. nach Hiroshima. Man könnte das notfalls ramanspektographisch feststellen, wenngleich mit hohem Aufwand.Es gibt aber genügend Experten die es auch durch Inaugenscheinnahme beurteilen können. Spanien hat ein gutes System entwickelt.Die Experten in den großen Auktionshäusern wissen es auch sehr gut zu unterscheiden