Hei­zungs­tausch: Mit Holz ver­hei­zen wir die Wärmewende

Holz ist ein wertvoller Rohstoff und sollte nur in Ausnahmefällen verheizt werden © ASkaternoy / iStock / Getty Images

Die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de setzt Fehl­an­rei­ze beim Kli­ma­schutz und ver­geu­det Steu­er­mit­tel in Zei­ten der Knapp­heit. War­um wir mit Holz die Wär­me­wen­de verheizen.

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Die Wär­me­wen­de hat in die­sem Jahr so viel Auf­merk­sam­keit auf sich gezo­gen wie sel­ten zuvor. Als die läh­men­de Debat­te rund um das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG) nach der Som­mer­pau­se in eine poli­ti­sche Ent­schei­dung mün­de­te, wur­de gleich­zei­tig eine Anpas­sung der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) ver­ein­bart. Damit sol­len Inves­ti­tio­nen in Effi­zi­enz­maß­nah­men unter­stützt und gleich­zei­tig die Redu­zie­rung von Treib­haus­gas­emis­sio­nen geför­dert wer­den. Der Haus­halts­aus­schuss hat kürz­lich in der Berei­ni­gungs­sit­zung eine neue BEG beschlos­sen. Die soll ab Janu­ar 2024 in Kraft tre­ten – vor­be­halt­lich der Ent­wick­lun­gen in der aktu­el­len Haushaltsdiskussion.

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Eine kur­ze Bewer­tung vor­weg: Die BEG könn­te einen kräf­ti­gen Impuls für eine umwelt­freund­li­che Wär­me­wen­de geben. Sie schafft es aber nicht, zen­tra­le Schwä­chen im GEG oder der Wär­me­pla­nung zu kor­ri­gie­ren. Durch deut­li­che Fehl­an­rei­ze besteht zudem die Gefahr, nicht nur den Kli­ma­schutz zu unter­lau­fen, son­dern auch den Umwelt­schutz zuneh­mend zu gefähr­den. Denn die För­der­ku­lis­se für den Hei­zungs­tausch ändert sich durch die neue BEG grundlegend.

Für die Ener­gie­wen­de ent­schei­dend: wie wir unser Zuhau­se hei­zen © Sis­sou­pitch / iStock / Get­ty Images

Was und wie wird ab Janu­ar gefördert?

Kurz­ge­fasst: In der BEG wer­den zunächst drei zen­tra­le För­der­säu­len eingeführt:

  1. Eine Grund­för­de­rung in Höhe von 30 Pro­zent der Inves­ti­ti­ons­kos­ten beim Hei­zungs­tausch. Die­se gilt für kli­ma­freund­li­che Tech­no­lo­gien wie Solar­ther­mie und Wär­me­pum­pen, aber auch für die Umrüs­tung auf Was­ser­stoff sowie Bio­mas­se-Hei­zun­gen. Aus­nah­me: Fos­si­le Heizungen.
  2. Dazu kommt der „Kli­ma­ge­schwin­dig­keits-Bonus“ mit wei­te­ren maxi­mal 20 Pro­zent. Die­ser gilt für fos­si­le Hei­zun­gen, die älter als 20 Jah­re sind und redu­ziert sich schritt­wei­se in den kom­men­den Jahren.
  3. Die drit­te Säu­le bil­det der neue „Ein­kom­mens-Bonus“ in Höhe von 30 Pro­zent, der Haus­hal­ten mit weni­ger als 40.000 Euro zu ver­steu­ern­dem Haus­halts­jah­res­ein­kom­men zusteht. Für Wär­me­pum­pen kann in bestimm­ten Fäl­len ein wei­te­rer Son­der­bo­nus in Höhe von fünf Pro­zent in Anspruch genom­men werden.

Die För­der­sät­ze sind kom­bi­nier­bar, aller­dings sind sie auf maxi­mal 70 Pro­zent sowie einer Höchst­gren­ze von 30.000 Euro Inves­ti­ti­ons­kos­ten gede­ckelt. Bis­her waren maxi­mal 40 Pro­zent bei einer Gren­ze von 60.000 Euro förderfähig.

Was steckt drin für den Klimaschutz?

Zur Erin­ne­rung: Die Wär­me­wen­de ver­folgt das Ziel, die Ener­gie­ef­fi­zi­enz zu stei­gern, den CO2-Aus­stoß zu redu­zie­ren und auf nach­hal­ti­ge­re Ener­gie­quel­len umzu­stei­gen. Das GEG und das Wär­me­pla­nungs­ge­setz (WPG) erwei­sen sich in die­sem Zusam­men­hang als unzu­rei­chend. Die Wär­me­wen­de wird zuneh­mend in die Zukunft und Ver­ant­wor­tung zum Han­deln vor allem auf Verbraucher:innen sowie Kom­mu­nen ver­la­gert. Grund dafür ist bei­spiels­wei­se, dass die kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung in Deutsch­land größ­ten­teils erst ab Mit­te 2028 ein­ge­führt sein soll und dar­über hin­aus groß­zü­gi­ge Aus­nah­me­re­ge­lun­gen für die Trans­for­ma­ti­on der Wär­me­net­ze geschaf­fen wurden.

Dahin­ge­hend ist die neue För­de­rung beim Hei­zungs­tausch ein regel­rech­ter Erfolg. Sie wirkt zeit­nah und macht kli­ma­freund­li­che Hei­zun­gen wett­be­werbs­fä­hi­ger. Wie hoch die Emis­si­ons­re­duk­ti­on aus dem Zusam­men­spiel der drei Poli­tik­in­stru­men­te tat­säch­lich sein wird, bleibt jedoch abzuwarten.

Wir soll­ten kli­ma­freund­li­che Tech­no­lo­gien wie Wär­me­pum­pen för­dern © pho­to­schmidt / iStock / Get­ty Images

Die neue BEG hät­te Poten­zi­al, die Wär­me­wen­de gera­de für ein­kom­mens­schwa­che Haus­hal­te anzu­feu­ern und die Ver­wen­dung von effi­zi­en­ten sowie kli­ma­freund­li­chen Tech­no­lo­gien wie Wär­me­pum­pen zu för­dern. Die gro­ße Schwach­stel­le der BEG aber sind die Rege­lun­gen zum Ein­satz von Bio­mas­se, die kli­ma­po­li­tisch nicht zu ver­ant­wor­ten sind.

Holz ist ein begrenz­ter Rohstoff

Nach­dem bereits das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz und auch das Wär­me­pla­nungs­ge­setz gro­ßen Spiel­raum für den Ein­satz von Holz als Bio­mas­se in der Wär­me­ver­sor­gung geschaf­fen hat­ten, wird dies nun auch durch die BEG wei­ter for­ciert. Bereits im Juni warn­te der WWF vor dem groß­flä­chi­gen Ein­satz von Holz in der Wärmewende.

Die Wäl­der in Deutsch­land und welt­weit sind bereits über­nutzt, was erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Bio­di­ver­si­tät hat. Die stei­gen­de Nut­zung von Holz in allen Berei­chen beschleu­nigt die Wald­schä­di­gung und Ent­wal­dung wei­ter – dies gefähr­det Klima‑, Umwelt- und Arten­schutz zuneh­mend. Deutsch­land impor­tiert bereits jetzt gro­ße Men­gen Holz. Auch der Anteil der EU-Holz­ern­te, der ver­brannt wird, ist von 40 Pro­zent im Jahr 2005 auf 55 Pro­zent im Jahr 2017 gestiegen.

Deutsch­lands Wäl­der: Über­nutzt und von Arten­ver­lust bedroht © Achim-Schnei­der reisezielinfo.de / iStock / Get­ty Images

Holz­ver­bren­nung setzt das zuvor gebun­de­ne CO2 frei. Ein weit­ver­brei­te­ter Irr­glau­be, auch in den Rei­hen der Bun­des­re­gie­rung, ist jedoch, dass die Ver­bren­nung von Holz kli­ma­neu­tral sei.

Da die Ener­gie­aus­beu­te zudem gerin­ger ist als bei gän­gi­gen ande­ren Heiz­tech­no­lo­gien, wird wesent­lich mehr CO2 frei­ge­setzt, um die­sel­be Wär­me­men­ge zu erzeu­gen. So hat eine Pel­let-Hei­zung pro gewon­ne­ne Kilo­watt­stun­de höhe­re CO2-Emis­sio­nen als eine Gas-Hei­zung. Das frei­ge­setz­te CO2 aus Holz­ver­bren­nung (wie auch ande­ren Emis­si­ons­quel­len) könn­te rech­ne­risch wie­der gebun­den wer­den. Dies geht aber im Wald in der schon lau­fen­den Kli­ma­kri­se viel zu lang­sam und fin­det durch die zuneh­men­den Wald­schä­den immer unzu­rei­chen­der statt.

Der Wald ist welt­weit eine gro­ße Koh­len­di­oxid­quel­le und auch in Deutsch­land ent­wi­ckelt er sich in die­se Rich­tung: Die Emis­sio­nen aus der Holz­ver­feue­rung rei­chern sich also in der Atmo­sphä­re an. Das wird bilan­zi­ell nicht aus­rei­chend abgebildet.

Der viel­leicht wich­tigs­te Grund gegen die Holz­ver­bren­nung ist, dass der Wald als Koh­len­stoff­sen­ke auch zur Kom­pen­sa­ti­on von ande­ren Sek­to­ren und unver­meid­ba­ren Emis­sio­nen vor­ge­hal­ten wer­den muss. Die Emis­sio­nen aus Holz­ver­bren­nung sind hin­ge­gen ver­meid­bar – Alter­na­ti­ven sind vorhanden.

Auch Gesund­heit durch Holz­ver­bren­nung gefährdet

Holz­ver­bren­nung setzt zudem gesund­heits­schäd­li­che Stof­fe frei, dar­un­ter Fein­staub, PAK und Stick­oxi­de. Zwar setzt die neue BEG durch einen Bonus in Höhe von 2.500 Euro einen Anreiz zum Kauf von Bio­mas­se-Hei­zun­gen, die nach­weis­lich den Emis­si­ons­grenz­wert für Staub von 2,5 Mil­li­gramm Fein­staub pro Kubik­me­ter ein­hal­ten. Aller­dings sind die­se Vor­ga­ben nicht bindend.

Nicht zu unter­schät­zen: die gesund­heit­li­che Belas­tung bei der Holz­ver­bren­nung © Reflex­pi­xel / iStock / Get­ty Images

Holz ist ein wert­vol­ler Roh­stoff, der nur sehr begrenzt zur Ver­fü­gung steht. Er soll­te daher nur in Aus­nah­me­fäl­len für Heiz­zwe­cke her­an­ge­zo­gen wer­den, wenn kei­ne Alter­na­ti­ven zur Ver­fü­gung ste­hen. Wenn die Nach­fra­ge nach Holz­bio­mas­se – auch im Zuge der kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung – wei­ter steigt, muss ver­stärkt auf Rund­holz aus unse­ren Wäl­dern und auf wei­te­re Impor­te zurück­ge­grif­fen wer­den. Dies könn­te gra­vie­ren­de Kon­se­quen­zen für die Holz­be­reit­stel­lung für die stoff­li­che Holz­nut­zung etwa in der Bau­wirt­schaft und öko­lo­gi­sche Fol­gen für die Export­län­der haben.

Ver­feu­ern von Steu­er­mit­teln in Zei­ten der Knappheit

Die staat­li­che För­de­rung der Ver­bren­nung von Bio­mas­se wie Holz schafft aus Sicht des WWF daher eine neue und zusätz­li­che kli­ma- und umwelt­schäd­li­che Sub­ven­ti­on. In der alten Fas­sung der BEG war eine Bio­mas­se­för­de­rung ledig­lich in der Kom­bi­na­ti­on mit Solar­ther­mie vor­ge­se­hen. Die­se Vor­ga­be wur­de gestri­chen und greift nur noch für den Klimageschwindigkeits-Bonus.

Gene­rell müs­sen kli­ma- und umwelt­schäd­li­che Sub­ven­tio­nen zur Errei­chung der Kli­ma­zie­le ab- und umge­baut wer­den. Gera­de in Zei­ten, in denen die Haus­halts­si­tua­ti­on des Bun­des mehr als schwie­rig ist, soll­te die BEG daher nur tat­säch­lich kli­ma- und umwelt­freund­li­che Tech­no­lo­gien för­dern und auf die­se beschränkt sein. Durch die nun beschlos­se­ne BEG setzt der Bund Fehl­an­rei­ze, die den Kli­ma­schutz teil­wei­se konterkarieren.

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Ich arbeite als Referent Klimaschutz und Energiepolitik vor allem mit der Beschleunigung der Energiewende in Deutschland. Dabei liegt mein Fokus auf den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie das Hochfahren einer erfolgreichen Wärmewende. Auch wenn ich derzeit vor allem zu nationalen politischen Themen arbeite, liegt mir eigentlich seit meinem Studium die europäische Politik besonders am Herzen.
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