Kli­ma-Finanz­po­li­tik kon­kret umset­zen — so geht es!

Wie geht grüne Investition? © Vanzyst / iStock / Getty Images

Den Input gibt es jetzt schon län­ger: Der Sus­tainable-Finan­ce-Bei­rat aus Vertreter:innen von Wirt­schaft, Wis­sen­schaft, Finanz­sys­tem und Zivil­ge­sell­schaft wur­de von der Bun­des­re­gie­rung 2019 ein­ge­setzt. Er leg­te Anfang 2021 31 Emp­feh­lun­gen vor. Kon­kre­te Poli­tik ent­stand dar­aus bis­her nicht in dem Maß, wie durch den Bei­rat emp­foh­len. 

Des­we­gen legen wir jetzt nach. Zusam­men mit Bür­ger­be­we­gung Finanz­wen­de haben wir durch die Kanz­lei BBH ein Rechts­gut­ach­ten zu wich­ti­gen Hand­lungs­fel­dern erar­bei­ten las­sen. Es gibt der aktu­el­len, aber noch viel mehr der zukünf­ti­gen Bun­des­re­gie­rung kla­re und recht­lich ein­ge­ord­ne­te Umset­zungs­op­tio­nen an die Hand. Auf 62 Sei­ten wird sehr deut­lich, wo wel­che nächs­ten Schrit­te anste­hen. 

Von Emp­feh­lun­gen zu Geset­zen: So geht es 

So gelingt die Über­set­zung der Bei­rats­emp­feh­lun­gen in kon­kre­te und recht­li­che abge­stütz­te Anpas­sung der Regu­lie­rung. Die Sus­tainable-Finan­ce-Stra­te­gie der Bun­des­re­gie­rung bleibt Umset­zungs­vor­schlä­ge in vie­len Fäl­len schul­dig. Es fehlt an dem erfor­der­li­chen Detail­grad, um die Erwar­tung gera­de auch der Akteu­re in den Märk­ten glaub­wür­dig zu steu­ern. Ohne Umset­zung der Absich­ten in klar kom­mu­ni­zier­te Plä­ne wird Deutsch­land dem selbst-gesteck­ten Ziel, füh­ren­der Stand­ort für Sus­tainable Finan­ce zu wer­den, noch immer nicht näher­kom­men, etwa im Ver­gleich zu Frank­reich und den Niederlanden. 

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Daten sind Grund­la­ge dafür, damit Kapi­tal sys­te­ma­tisch und ziel­ge­rich­tet in nach­hal­ti­ge Trans­for­ma­ti­on fließt. Dafür braucht es eine Ver­bes­se­rung der Trans­pa­renz- und Offen­le­gungs­pflich­ten in der Unter­neh­mens­be­richt­erstat­tung. Das Gut­ach­ten zeigt, wie die Poli­tik die Rege­lun­gen im Han­dels­ge­setz­buch “mini­mal-inva­siv” so anpas­sen kann, dass Kli­ma- und Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken und ‑aus­wir­kun­gen wirt­schaft­li­cher Tätig­kei­ten bei Inves­ti­tio­nen berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung muss gesetz­lich ver­bind­lich für alle rele­van­ten Unter­neh­men wer­den — und damit letzt­lich zu einem fes­ten Teil der Finanzberichterstattung. 

Akteu­re auf dem Finanz­markt brau­chen Infor­ma­tio­nen 

Wie wich­tig ent­schei­dungs­re­le­van­te Infor­ma­tio­nen sind, zeigt deut­lich der Gebäu­de­be­reich. Der Sek­tor ist in Deutsch­land, direkt und indi­rekt, für etwa 30–40 Pro­zent der Treib­haus­gas­emis­sio­nen ver­ant­wort­lich — und damit enorm wich­tig für das Ein­hal­ten der Kli­ma­bei­trä­ge Deutsch­lands. Er ist so wich­tig, weil er uns alle betrifft, so umfäng­lich und klein­tei­lig ist, und weil nur weni­ge Maß­nah­men in Gebäu­den wirk­lich sinn­voll durch­ge­führt wer­den soll­ten. Um die Anfor­de­run­gen des Pari­ser Abkom­mens zu erfül­len muss also auch der Gebäu­de­stand kli­ma­neu­tral werden.

Ban­ken, Inves­to­ren und der öffent­li­chen Hand feh­len für die eige­nen Gebäu­de aller­dings fast über­all zen­tra­le Infor­ma­tio­nen über den tat­säch­li­chen Zustand gro­ßer Tei­le des Gebäu­de­be­stands. Und damit grund­le­gen­de Ele­men­te zur robus­ten Ein­schät­zung von Risi­ken, bei­spiels­wei­se in  Immo­bi­li­en­kre­dit­port­fo­li­os. Es lie­gen auch prak­tisch kei­ne Kennt­nis zu Inves­ti­ti­ons- oder Finan­zie­rungs­be­dar­fen vor, die in Ange­bo­te, Pro­gram­me oder umsetz­ba­re Lösun­gen über­führt wer­den kann.

Eine zukunfts­fä­hi­ge Kli­ma-Finanz­po­li­tik muss Ener­gie- und Kli­ma­kri­te­ri­en sys­te­ma­tisch für Ent­schei­dun­gen ver­füg­bar machen. Und die­se dann in die Kapi­tal­ver­ga­be­ent­schei­dun­gen inte­grie­ren. Dafür brau­chen wir im Gebäu­de­be­reich ein zen­tra­les Ener­gie­da­ten­re­gis­ter. Alle kli­ma- und ener­gie­re­le­van­te Gebäu­de­da­ten wer­den dar­in erfasst und ver­füg­bar gemacht. So kön­nen Ein­flüs­se auf die Wert­ent­wick­lung und Sanie­rungs­an­for­de­run­gen ange­sichts der zuneh­men­den Risi­ken durch die Kli­ma­kri­se ein­schätz­bar wer­den – und Ange­bo­te zur Ver­bes­se­rung der Gebäu­de erar­bei­tet, ange­bo­ten und abge­ru­fen wer­den. 

Staat muss Vor­bild sein

Etwa über Spar­kas­sen und Lan­des­ban­ken ist die öffent­li­che Hand selbst als Finanz­markt­ak­teur tätig. Sei­ner Vor­bild­funk­ti­on für ambi­tio­nier­te Kli­ma-Finanz­po­li­tik kommt der Staat gera­de in die­sem Feld der akti­ven Aus­übung zu oft nicht nach. Spar­kas­sen sind öffent­lich-recht­li­che Insti­tu­te und müs­sen sich per einem von 16 län­der­spe­zi­fi­schen Spar­kas­sen­ge­set­zen am Gemein­wohl ori­en­tie­ren. Die Zie­le des Pari­ser Kli­ma­ab­kom­mens und den UN-Zie­len zur nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung (SDG) haben die Spar­kas­sen noch nicht zur Richt­schnur ihrer Tätig­keit gemacht. Und das auch, weil die ein­deu­ti­ge Defi­ni­ti­on in den Spar­kas­sen­ge­set­zen bis­lang nicht geleis­tet wur­de. Im Gut­ach­ten sind des­we­gen zen­tra­le Aus­gangs­punk­te for­mu­liert, um etwa über das Bei­spiel des Spar­kas­sen­ge­set­zes in Baden-Würt­tem­berg das 1,5‑Grad-Limit in die Geschäfts­tä­tig­keit zu integrieren. 

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Auch die bun­des­ei­ge­nen Anla­gen in Son­der­ver­mö­gen der öffent­li­chen Hand, etwa für die Pen­sio­nen der Staats­an­ge­stell­ten, müs­sen ange­mes­se­ner und kohä­rent in Ein­klang mit den Kli­ma- und Nach­hal­tig­keits­zie­len ange­legt wer­den. Am Bei­spiel eines Son­der­ver­mö­gens der Alters­ver­sor­gung zeigt das Gut­ach­ten, wie die­se Son­der­ver­mö­gen am 1,5‑Grad-Limit aus­ge­rich­tet aktiv gesteu­ert wer­den können.

Eine Umset­zungs­platt­form, die durch Ziel­set­zun­gen und Selbst­ver­pflich­tun­gen die Trans­for­ma­ti­on der rea­len Welt in der Kapi­tal­an­la­ge unter­stützt, ist die UN-Net Zero Asset Owner Alli­ance (UN AOA). Mit dem Bei­tritt der Son­der­ver­mö­gen wür­de die öffent­li­che Hand ein wich­ti­ges Signal set­zen. Die recht­li­che Ein­schät­zung hier­zu fin­det sich im Gut­ach­ten. Fünf deut­sche insti­tu­tio­nel­le Inves­to­ren sind bereits Mit­glied der UN AOA. Dar­un­ter ist der Fonds zur Finan­zie­rung der kern­tech­ni­schen Ent­sor­gung KENFO — als öffent­li­cher Akteur und mög­li­chem Vorbild. 

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Ich arbeite seit Jahren beim WWF Deutschland an der Frage, wie der Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft in Geschäftsmodellen konkret aussehen kann, in welchen Formaten er angegangen werden kann, wie bestehenden Barrieren überwunden werden können und wie sich diese Aufgabe auch als Investor oder Bank in der eigenen Kapitalsteuerung lösen lässt.
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