Kli­ma-Finanz­po­li­tik kon­kret umset­zen — so geht es!


Finanzen und Finanzpolitik: Begrüntes Hochhaus
Wie geht grüne Investition? © Vanzyst / iStock / Getty Images

Den Input gibt es jetzt schon län­ger: Der Sus­tainable-Finan­ce-Bei­rat aus Vertreter:innen von Wirt­schaft, Wis­sen­schaft, Finanz­sys­tem und Zivil­ge­sell­schaft wur­de von der Bun­des­re­gie­rung 2019 ein­ge­setzt. Er leg­te Anfang 2021 31 Emp­feh­lun­gen vor. Kon­kre­te Poli­tik ent­stand dar­aus bis­her nicht in dem Maß, wie durch den Bei­rat emp­foh­len. 

Des­we­gen legen wir jetzt nach. Zusam­men mit Bür­ger­be­we­gung Finanz­wen­de haben wir durch die Kanz­lei BBH ein Rechts­gut­ach­ten zu wich­ti­gen Hand­lungs­fel­dern erar­bei­ten las­sen. Es gibt der aktu­el­len, aber noch viel mehr der zukünf­ti­gen Bun­des­re­gie­rung kla­re und recht­lich ein­ge­ord­ne­te Umset­zungs­op­tio­nen an die Hand. Auf 62 Sei­ten wird sehr deut­lich, wo wel­che nächs­ten Schrit­te anste­hen. 

Von Emp­feh­lun­gen zu Geset­zen: So geht es 

So gelingt die Über­set­zung der Bei­rats­emp­feh­lun­gen in kon­kre­te und recht­li­che abge­stütz­te Anpas­sung der Regu­lie­rung. Die Sus­tainable-Finan­ce-Stra­te­gie der Bun­des­re­gie­rung bleibt Umset­zungs­vor­schlä­ge in vie­len Fäl­len schul­dig. Es fehlt an dem erfor­der­li­chen Detail­grad, um die Erwar­tung gera­de auch der Akteu­re in den Märk­ten glaub­wür­dig zu steu­ern. Ohne Umset­zung der Absich­ten in klar kom­mu­ni­zier­te Plä­ne wird Deutsch­land dem selbst-gesteck­ten Ziel, füh­ren­der Stand­ort für Sus­tainable Finan­ce zu wer­den, noch immer nicht näher­kom­men, etwa im Ver­gleich zu Frank­reich und den Niederlanden. 

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Daten sind Grund­la­ge dafür, damit Kapi­tal sys­te­ma­tisch und ziel­ge­rich­tet in nach­hal­ti­ge Trans­for­ma­ti­on fließt. Dafür braucht es eine Ver­bes­se­rung der Trans­pa­renz- und Offen­le­gungs­pflich­ten in der Unter­neh­mens­be­richt­erstat­tung. Das Gut­ach­ten zeigt, wie die Poli­tik die Rege­lun­gen im Han­dels­ge­setz­buch “mini­mal-inva­siv” so anpas­sen kann, dass Kli­ma- und Nach­hal­tig­keits­ri­si­ken und ‑aus­wir­kun­gen wirt­schaft­li­cher Tätig­kei­ten bei Inves­ti­tio­nen berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung muss gesetz­lich ver­bind­lich für alle rele­van­ten Unter­neh­men wer­den — und damit letzt­lich zu einem fes­ten Teil der Finanzberichterstattung. 

Akteu­re auf dem Finanz­markt brau­chen Infor­ma­tio­nen 

Wie wich­tig ent­schei­dungs­re­le­van­te Infor­ma­tio­nen sind, zeigt deut­lich der Gebäu­de­be­reich. Der Sek­tor ist in Deutsch­land, direkt und indi­rekt, für etwa 30–40 Pro­zent der Treib­haus­gas­emis­sio­nen ver­ant­wort­lich — und damit enorm wich­tig für das Ein­hal­ten der Kli­ma­bei­trä­ge Deutsch­lands. Er ist so wich­tig, weil er uns alle betrifft, so umfäng­lich und klein­tei­lig ist, und weil nur weni­ge Maß­nah­men in Gebäu­den wirk­lich sinn­voll durch­ge­führt wer­den soll­ten. Um die Anfor­de­run­gen des Pari­ser Abkom­mens zu erfül­len muss also auch der Gebäu­de­stand kli­ma­neu­tral werden.

Ban­ken, Inves­to­ren und der öffent­li­chen Hand feh­len für die eige­nen Gebäu­de aller­dings fast über­all zen­tra­le Infor­ma­tio­nen über den tat­säch­li­chen Zustand gro­ßer Tei­le des Gebäu­de­be­stands. Und damit grund­le­gen­de Ele­men­te zur robus­ten Ein­schät­zung von Risi­ken, bei­spiels­wei­se in  Immo­bi­li­en­kre­dit­port­fo­li­os. Es lie­gen auch prak­tisch kei­ne Kennt­nis zu Inves­ti­ti­ons- oder Finan­zie­rungs­be­dar­fen vor, die in Ange­bo­te, Pro­gram­me oder umsetz­ba­re Lösun­gen über­führt wer­den kann.

Eine zukunfts­fä­hi­ge Kli­ma-Finanz­po­li­tik muss Ener­gie- und Kli­ma­kri­te­ri­en sys­te­ma­tisch für Ent­schei­dun­gen ver­füg­bar machen. Und die­se dann in die Kapi­tal­ver­ga­be­ent­schei­dun­gen inte­grie­ren. Dafür brau­chen wir im Gebäu­de­be­reich ein zen­tra­les Ener­gie­da­ten­re­gis­ter. Alle kli­ma- und ener­gie­re­le­van­te Gebäu­de­da­ten wer­den dar­in erfasst und ver­füg­bar gemacht. So kön­nen Ein­flüs­se auf die Wert­ent­wick­lung und Sanie­rungs­an­for­de­run­gen ange­sichts der zuneh­men­den Risi­ken durch die Kli­ma­kri­se ein­schätz­bar wer­den – und Ange­bo­te zur Ver­bes­se­rung der Gebäu­de erar­bei­tet, ange­bo­ten und abge­ru­fen wer­den. 

Staat muss Vor­bild sein

Etwa über Spar­kas­sen und Lan­des­ban­ken ist die öffent­li­che Hand selbst als Finanz­markt­ak­teur tätig. Sei­ner Vor­bild­funk­ti­on für ambi­tio­nier­te Kli­ma-Finanz­po­li­tik kommt der Staat gera­de in die­sem Feld der akti­ven Aus­übung zu oft nicht nach. Spar­kas­sen sind öffent­lich-recht­li­che Insti­tu­te und müs­sen sich per einem von 16 län­der­spe­zi­fi­schen Spar­kas­sen­ge­set­zen am Gemein­wohl ori­en­tie­ren. Die Zie­le des Pari­ser Kli­ma­ab­kom­mens und den UN-Zie­len zur nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung (SDG) haben die Spar­kas­sen noch nicht zur Richt­schnur ihrer Tätig­keit gemacht. Und das auch, weil die ein­deu­ti­ge Defi­ni­ti­on in den Spar­kas­sen­ge­set­zen bis­lang nicht geleis­tet wur­de. Im Gut­ach­ten sind des­we­gen zen­tra­le Aus­gangs­punk­te for­mu­liert, um etwa über das Bei­spiel des Spar­kas­sen­ge­set­zes in Baden-Würt­tem­berg das 1,5‑Grad-Limit in die Geschäfts­tä­tig­keit zu integrieren. 

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Auch die bun­des­ei­ge­nen Anla­gen in Son­der­ver­mö­gen der öffent­li­chen Hand, etwa für die Pen­sio­nen der Staats­an­ge­stell­ten, müs­sen ange­mes­se­ner und kohä­rent in Ein­klang mit den Kli­ma- und Nach­hal­tig­keits­zie­len ange­legt wer­den. Am Bei­spiel eines Son­der­ver­mö­gens der Alters­ver­sor­gung zeigt das Gut­ach­ten, wie die­se Son­der­ver­mö­gen am 1,5‑Grad-Limit aus­ge­rich­tet aktiv gesteu­ert wer­den können.

Eine Umset­zungs­platt­form, die durch Ziel­set­zun­gen und Selbst­ver­pflich­tun­gen die Trans­for­ma­ti­on der rea­len Welt in der Kapi­tal­an­la­ge unter­stützt, ist die UN-Net Zero Asset Owner Alli­ance (UN AOA). Mit dem Bei­tritt der Son­der­ver­mö­gen wür­de die öffent­li­che Hand ein wich­ti­ges Signal set­zen. Die recht­li­che Ein­schät­zung hier­zu fin­det sich im Gut­ach­ten. Fünf deut­sche insti­tu­tio­nel­le Inves­to­ren sind bereits Mit­glied der UN AOA. Dar­un­ter ist der Fonds zur Finan­zie­rung der kern­tech­ni­schen Ent­sor­gung KENFO — als öffent­li­cher Akteur und mög­li­chem Vorbild. 

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