Wie geht der WWF mit Menschenrechten um? Mein Team und ich sind beauftragt genau das zu untersuchen. Wie gehen wir vor?
Wo Menschenrechte vom Staat nicht geschützt werden, können Naturschutzorganisationen und humanitäre Organisationen stabilisierende Arbeit leisten. Naturschutz in politisch instabilem Kontext bringt aber große Herausforderungen mit sich. Zugespitzt formuliert: Wie kann man selbst Menschenrechte schützen, wenn das politische System die Menschenrechte missachtet? Wie ist es möglich in einem korrupten oder undemokratischen Umfeld zu arbeiten, ohne sich selbst zu korrumpieren? Das ist ein ständiges Dilemma für viele Organisationen, auch für den WWF. Es kann nicht die Aufgabe von Naturschützern sein, die Grundgegebenheiten in einem Land zu ändern. Aber man muss immer wieder aufs Neue fragen: Wie können wir Menschenrechte in der eigenen Arbeit umsetzen?
In Zeiten der Globalisierung liegt der Schutz der Menschenrechte längst nicht allein beim Staat. Jede wirtschaftliche, politische und soziale Organisation trägt Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte in ihrem Bereich. Auch Nicht-Regierungs-Organisationen müssen die Auswirkungen ihrer Arbeit auf Menschenrechte betrachten. Dafür sind klare internationale Richtlinien festgeschrieben.
Es gelten die Prinzipien der UN für Wirtschaft und Menschenrechte
Seit 2011 gibt es mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGPs) einen globalen Standard für menschenrechtliche Verantwortung. International tätige Organisationen müssen regelmäßig die (potenziellen) Auswirkungen ihrer Arbeit auf Menschenrechte untersuchen und Prozesse und Maßnahmen etablieren, die zum Schutz der Menschenrechte beitragen.
Diese menschenrechtliche Sorgfaltspflicht gilt für Unternehmen, für UN-Unterorganisationen wie UNICEF und natürlich auch für NGOs wie den WWF. Sie greift unabhängig davon, ob Regierungen in Projektregionen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung nachkommen oder nicht.
Die UN-Prinzipien legen auch klar fest, dass die Verantwortung für Menschenrechte über die eigene Organisation hinausgeht. Sie gilt eben nicht nur für das eigene Handeln, sondern auch für die Zusammenarbeit mit Dritten. Bei Unternehmen sind das etwa Lieferanten. Beim WWF muss man die Kooperation mit Regierungen und staatlichen Stellen einbeziehen. Das wären zum Beispiel bei einem Projekt in einem Nationalpark die Ministerien oder Behörden, die für den Nationalpark zuständig sind. Es muss daher auch in Verträgen mit Projektpartnern glasklar gemacht werden, dass die internationalen Standards nicht zur Debatte stehen.
Wie gehen wir vor?
Mein Team und ich prüfen derzeit die Prozesse und Strukturen des WWF Deutschlands zur Wahrung der Menschenrechte. Wir orientieren uns dabei an den Vorgaben der UN. Darüber hinaus ziehen wir aber auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Kernarbeitsnormen der Internationale Arbeitsorganisation (IAO), Leitsätze für multinationale Unternehmen der OECD und den Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung ein. Als Prozessstandards nutzen wir unter anderem die Richtlinien des Danish Institute for Human Rights, des UN Global Compact Netzwerks, sowie den Reporting Standard der Global Reporting Initiative (GRI).
Wir analysieren zunächst vor allem die Arbeit des WWF in Nationalparks. Aber auch die allgemeine Arbeitsstruktur des WWF Deutschland und die Zusammenarbeit mit WWF International spielen eine wichtige Rolle. Unsere Fragen sind zum Beispiel: Gibt es Grundsatzerklärungen und Richtlinien zum Umgang mit Menschenrechten? Welche Verfahren gibt es zu potenziell negativen Auswirkungen von WWF-Projekten auf Menschenrechte? Sind Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe vorhanden? Wie ist die Umsetzung von Beschwerdemechanismen, etwa bei einem Konflikt zwischen Rangern und der lokalen Bevölkerung?
Erste Ergebnisse Ende April
Ende April 2019 werden wir einen ersten Bericht übergeben. Dieser wird noch keine fertigen Lösungen enthalten, sondern erste Ergebnisse. Wir empfehlen schon jetzt in einem zweiten Schritt weitere Untersuchungen. Denn menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ist ein stetig andauernder Prozess. Grundlegend hierfür ist die kontinuierliche Kontrolle der eigenen Arbeit. Nur so kann sich eine Struktur bilden, die zum Schutz von Mensch und Natur führt.
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