Natur­schutz und Men­schen­rech­te gehö­ren zusammen


Naturschutz und Menschenrechte gehören zusammen. Frauen in Nepal Gorkha District
Naturschutz und Menschenrechte gehören zusammen © Karine Aigner/WWF-US

Wie geht der WWF mit Men­schen­rech­ten um? Mein Team und ich sind beauf­tragt genau das zu unter­su­chen. Wie gehen wir vor?

Wo Men­schen­rech­te vom Staat nicht geschützt wer­den, kön­nen Natur­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen und huma­ni­tä­re Orga­ni­sa­tio­nen sta­bi­li­sie­ren­de Arbeit leis­ten. Natur­schutz in poli­tisch insta­bi­lem Kon­text bringt aber gro­ße Her­aus­for­de­run­gen mit sich. Zuge­spitzt for­mu­liert: Wie kann man selbst Men­schen­rech­te schüt­zen, wenn das poli­ti­sche Sys­tem die Men­schen­rech­te miss­ach­tet? Wie ist es mög­lich in einem kor­rup­ten oder unde­mo­kra­ti­schen Umfeld zu arbei­ten, ohne sich selbst zu kor­rum­pie­ren? Das ist ein stän­di­ges Dilem­ma für vie­le Orga­ni­sa­tio­nen, auch für den WWF. Es kann nicht die Auf­ga­be von Natur­schüt­zern sein, die Grund­ge­ge­ben­hei­ten in einem Land zu ändern. Aber man muss immer wie­der aufs Neue fra­gen: Wie kön­nen wir Men­schen­rech­te in der eige­nen Arbeit umsetzen?

In Zei­ten der Glo­ba­li­sie­rung liegt der Schutz der Men­schen­rech­te längst nicht allein beim Staat. Jede wirt­schaft­li­che, poli­ti­sche und sozia­le Orga­ni­sa­ti­on trägt Ver­ant­wor­tung für die Ach­tung der Men­schen­rech­te in ihrem Bereich. Auch Nicht-Regie­rungs-Orga­ni­sa­tio­nen müs­sen die Aus­wir­kun­gen ihrer Arbeit auf Men­schen­rech­te betrach­ten. Dafür sind kla­re inter­na­tio­na­le Richt­li­ni­en festgeschrieben.

Es gel­ten die Prin­zi­pi­en der UN für Wirt­schaft und Menschenrechte

Seit 2011 gibt es mit den UN-Leit­prin­zi­pi­en für Wirt­schaft und Men­schen­rech­te (United Nati­ons Gui­ding Prin­ci­ples on Busi­ness and Human Rights, UNG­Ps) einen glo­ba­len Stan­dard für men­schen­recht­li­che Ver­ant­wor­tung. Inter­na­tio­nal täti­ge Orga­ni­sa­tio­nen müs­sen regel­mä­ßig die (poten­zi­el­len) Aus­wir­kun­gen ihrer Arbeit auf Men­schen­rech­te unter­su­chen und Pro­zes­se und Maß­nah­men eta­blie­ren, die zum Schutz der Men­schen­rech­te beitragen.

Die­se men­schen­recht­li­che Sorg­falts­pflicht gilt für Unter­neh­men, für UN-Unter­or­ga­ni­sa­tio­nen wie UNICEF und natür­lich auch für NGOs wie den WWF. Sie greift unab­hän­gig davon, ob Regie­run­gen in Pro­jekt­re­gio­nen ihrer men­schen­recht­li­chen Ver­ant­wor­tung nach­kom­men oder nicht.

Die UN-Prin­zi­pi­en legen auch klar fest, dass die Ver­ant­wor­tung für Men­schen­rech­te über die eige­ne Orga­ni­sa­ti­on hin­aus­geht. Sie gilt eben nicht nur für das eige­ne Han­deln, son­dern auch für die Zusam­men­ar­beit mit Drit­ten. Bei Unter­neh­men sind das etwa Lie­fe­ran­ten. Beim WWF muss man die Koope­ra­ti­on mit Regie­run­gen und staat­li­chen Stel­len ein­be­zie­hen. Das wären zum Bei­spiel bei einem Pro­jekt in einem Natio­nal­park die Minis­te­ri­en oder Behör­den, die für den Natio­nal­park zustän­dig sind. Es muss daher auch in Ver­trä­gen mit Pro­jekt­part­nern glas­klar gemacht wer­den, dass die inter­na­tio­na­len Stan­dards nicht zur Debat­te stehen.

Wie gehen wir vor?

Mein Team und ich prü­fen der­zeit die Pro­zes­se und Struk­tu­ren des WWF Deutsch­lands zur Wah­rung der Men­schen­rech­te. Wir ori­en­tie­ren uns dabei an den Vor­ga­ben der UN. Dar­über hin­aus zie­hen wir aber auch die All­ge­mei­ne Erklä­rung der Men­schen­rech­te, Kern­ar­beits­nor­men der Inter­na­tio­na­le Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on (IAO), Leit­sät­ze für mul­ti­na­tio­na­le Unter­neh­men der OECD und den Akti­ons­plan für Wirt­schaft und Men­schen­rech­te der Bun­des­re­gie­rung ein. Als Pro­zess­stan­dards nut­zen wir unter ande­rem die Richt­li­ni­en des Danish Insti­tu­te for Human Rights, des UN Glo­bal Com­pact Netz­werks, sowie den Report­ing Stan­dard der Glo­bal Report­ing Initia­ti­ve (GRI).

Wir ana­ly­sie­ren zunächst vor allem die Arbeit des WWF in Natio­nal­parks. Aber auch die all­ge­mei­ne Arbeits­struk­tur des WWF Deutsch­land und die Zusam­men­ar­beit mit WWF Inter­na­tio­nal spie­len eine wich­ti­ge Rol­le. Unse­re Fra­gen sind zum Bei­spiel: Gibt es Grund­satz­er­klä­run­gen und Richt­li­ni­en zum Umgang mit Men­schen­rech­ten? Wel­che Ver­fah­ren gibt es zu poten­zi­ell nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen von WWF-Pro­jek­ten auf Men­schen­rech­te? Sind Maß­nah­men zur Prä­ven­ti­on und Abhil­fe vor­han­den? Wie ist die Umset­zung von Beschwer­de­me­cha­nis­men, etwa bei einem Kon­flikt zwi­schen Ran­gern und der loka­len Bevölkerung?

Ers­te Ergeb­nis­se Ende April

Ende April 2019 wer­den wir einen ers­ten Bericht über­ge­ben. Die­ser wird noch kei­ne fer­ti­gen Lösun­gen ent­hal­ten, son­dern ers­te Ergeb­nis­se. Wir emp­feh­len schon jetzt in einem zwei­ten Schritt wei­te­re Unter­su­chun­gen. Denn men­schen­recht­li­che Sorg­falts­pflicht ist ein ste­tig andau­ern­der Pro­zess. Grund­le­gend hier­für ist die kon­ti­nu­ier­li­che Kon­trol­le der eige­nen Arbeit. Nur so kann sich eine Struk­tur bil­den, die zum Schutz von Mensch und Natur führt.

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