Bun­des­tag: Ände­rung für Umgang mit Wölfen


Der Bundestag hat die Gesetze zum Zusammenleben mit dem Wolf geändert. © Staffan Widstrand / WWF-Canon
Der Bundestag hat die Gesetze zum Zusammenleben mit dem Wolf geändert. © Staffan Widstrand / WWF-Canon

Kurz vor Weih­nach­ten gab es ges­tern noch ein­mal einen rich­ti­gen Auf­re­ger: “Wöl­fe dür­fen leich­ter geschos­sen wer­den”, berich­tet die Tages­schau. Die Zeit schreibt: “Bun­des­tag erleich­tert Abschuss von Wöl­fen”. Auch gan­ze Rudel wären von dem neu­en Gesetz betrof­fen, heißt es. Und auch, dass “die Umwelt­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on WWF die Plä­ne begrüß­te.” Zahl­rei­che Anfra­gen erreich­ten mich. Das Tele­fon unse­res Info­ser­vices stand seit dem auch nur noch sel­ten still.

Was wur­de beschlos­sen und was hält der WWF davon?

Der Bun­des­tag hat­te ges­tern nach mona­te­lan­gen Dis­kus­sio­nen eine Ände­rung des Bun­des­na­tur­schutz­ge­set­zes ver­ab­schie­det. Ganz spe­zi­ell betref­fen die Ände­run­gen den Umgang mit dem Wolf. Bereits im Som­mer wur­den Ände­rungs­vor­schlä­ge ein­ge­bracht. Nach unse­rer Ein­schät­zung und dem zahl­rei­cher ande­rer Ver­bän­de gab es hier jedoch deut­li­chen Ver­bes­se­rungs­be­darf , sodass noch ein­mal nach­ver­han­delt wer­den musste.

Nun wur­de ein Kom­pro­miss gefun­den und wir begrü­ßen, dass damit einer mög­li­chen Aus­höh­lung des Arten­schut­zes — wie in den vor­he­ri­gen Ent­wür­fen vor­ge­schla­gen – eine Absa­ge erteilt ist. Aus unse­rer Sicht ist dabei ent­schei­dend, dass der stren­ge Schutz­sta­tus der Wöl­fe und ande­rer streng geschütz­ter Arten nicht auf­ge­weicht wird. Obwohl es viel­leicht anders klingt, wenn man nur die Über­schrif­ten liest.

Ent­nah­me­an­trä­ge für bedroh­te Arten

Ursprüng­lich soll­ten jeg­li­che Per­so­nen einen Abschuss von streng geschütz­ten Tie­ren bean­tra­gen kön­nen, die sich in irgend­ei­ner Form von ihnen “ernst geschä­digt”  fühl­ten. Das hät­te sogar dazu füh­ren kön­nen, dass Hob­by­fi­scher oder Teich­be­sit­zer solch einen Antrag ein­rei­chen kön­nen, um z.B. Kor­mo­ra­ne, Fisch­ad­ler oder Fisch­ot­ter abschie­ßen las­sen zu können.

Wöl­fe: Abschuss nur die aller­letz­te Lösung

Der Kom­pro­miss führt die Berech­ti­gung für einen Antrag auf Ent­nah­me auf das bis­lang gel­ten­de Kri­te­ri­um des Wirt­schaf­tens zurück, so wie wir und vie­le ande­re Umwelt­ver­bän­de es gefor­dert hat­ten. Somit ist klar­ge­stellt wor­den, dass ein Abschuss nur eine aller­letz­te Lösung dar­stel­len kann und immer einer Ein­zel­fall­prü­fung bedarf.

Bun­des­tag beschließt bes­se­re Herdenschutzmaßnahmen

Viel wich­ti­ger jedoch ist, dass es gar nicht so weit kommt. Dafür müs­sen flä­chen­de­ckend Her­den­schutz­maß­nah­men in allen Bun­des­län­dern mit Wolfs­vor­kom­men umge­setzt wer­den. Das heißt in der Pra­xis wird jeder Antrag auf die Ent­nah­me als Ein­zel­fall geprüft. Die­se Prü­fung betrifft den einer­seits den wirt­schaft­li­che Scha­den, aber auch ob zuvor wirk­lich alle prä­ven­ti­ven Maß­nah­men ergrif­fen wur­den. Nur wenn es wirk­lich kei­ne Alter­na­ti­ven mehr gibt, wird die­se Ent­nah­me posi­tiv beschie­den wer­den. Unse­rer Ansicht nach hät­te es dafür kei­ne Ände­rung des Natur­schutz­ge­set­zes gebraucht, da auch bis­lang die Tötung oder wie es so schön heißt “Ent­nah­me” von Tie­ren im Ein­zel­fall erlaubt war.

Wöl­fe: Bun­des­tag regelt Hil­fe für Weidetierhalter

Bund und Län­der haben bereits ange­kün­digt die För­der­maß­nah­men aus­zu­bau­en. Somit sol­len Wei­de­tier­hal­ter auch Hil­fe bei den lau­fen­den Kos­ten des Her­den­schut­zes erhal­ten. Dafür befür­wor­ten wir eine bun­des­wei­te Koor­di­na­ti­on zu Her­den­schutz­maß­nah­men wie Zäu­nen und Hun­de, deren För­de­rung, Wei­ter­ent­wick­lung und Beratungsangeboten.

Was ist nun mit Wolfsrudeln?

Soll es nun auch gleich gan­zen Rudeln an den Kra­gen gehen, so wie es die Nach­rich­ten sug­ge­rie­ren? Ja, das Gesetz macht den Weg dafür frei, dass theo­re­tisch in einem Gebiet so lan­ge Wöl­fe ent­nom­men wer­den dür­fen, bis die Schä­den auf­hö­ren. Das sieht der WWF kri­tisch und hat auch Beden­ken, dass dies mit euro­päi­schem Recht ver­ein­bar ist. Des­halb wer­den wir genau beob­ach­ten, wie die­se Rege­lung umge­setzt wird. Unse­rer Ansicht nach muss die Ent­nah­me eines streng geschütz­ten Tie­res immer einen Ein­zel­fall­ent­schei­dung bleiben. 

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3 Kommentare

  1. 21. Dezember 2019
    Antworten

    In dem inzwi­schen vor­lie­gen­den Kon­zept wer­den Ein­schät­zun­gen zum Wolfs­ver­hal­ten im Hin­blick auf die Sicher­heit des Men­schen sowie Emp­feh­lun­gen mit dem Umgang mit Wöl­fen gege­ben, die ein auf­fäl­li­ges Ver­hal­ten zei­gen. Unter auf­fäl­li­gem Ver­hal­ten wird in die­sem Kon­zept die gan­ze Band­brei­te von unge­wöhn­li­chem, uner­wünsch­tem bis zu pro­ble­ma­ti­schem Ver­hal­ten von Wöl­fen in Bezug auf Men­schen ver­stan­den. Die Emp­feh­lun­gen rich­ten sich in ers­ter Linie an die zustän­di­gen Behör­den der Bun­des­län­der. Sie sol­len damit in die Lage ver­setzt wer­den, eine Erst­ein­schät­zung von Wolfs­ver­hal­ten in Bezug auf die Sicher­heit von Men­schen vor­zu­neh­men und mög­li­che Hand­lungs­ab­läu­fe vor­be­rei­ten zu können.

  2. Lydia Keck
    25. Dezember 2019
    Antworten

    Ich fin­de es wich­tig, sich als WWF kla­rer vom Beschluss des Bun­des­ta­ges in Bezug auf den Wolfs­ab­schuss — “Ent­nah­me gan­zer Rudel” — abzu­gren­zen — und das öffent­lich! Nicht nur im Inter­net! Der WWF ist eine Orga­ni­sa­ti­on, auf den die Öffent­lich­keit hört. Die neue Gesetz­ge­bung läuft dem Arten­schutz zuwi­der und das Pro­blem liegt ganz woan­ders. Es fehlt an der Bereit­schaft, ord­nungs­ge­mäß Her­den­schutz­zäu­ne auf­zu­bau­en oder die­se zu bean­tra­gen. Auch auf Sei­ten der Behör­den gibt es Pro­ble­me. Die Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men mit Auf­klä­rungs­kam­pa­gnen auch für Weit­etier­hal­ter hät­ten viel frü­her vor­be­rei­tet wer­den müs­sen. Aber man hat den Umwelt­schutz mal wie­der hin­ten angestellt.

  3. Barbara Altmüller
    26. Dezember 2019
    Antworten

    Ich fin­de es scha­de, dass sich der WWF an der Unter­drü­cken wah­rer Tat­sa­chen betei­ligt indem der Begriff “Ent­nah­me” über­nom­men wird. Zwar wird kurz erklärt, dass damit “töten” gemeint ist, aber im wei­te­ren Arti­kel wird die ver­schlei­ern­de Bezeich­nung verwendet.

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