Gif­ti­ge Weih­nach­ten für die Bie­nen: Not­fall­zu­las­sun­gen für Neonicotinoide 


Biene an Blüte
Was nützt der ganze Insektenschutz, wenn längst Verbotenes wieder zurückkommt? © Florian Lauer / WWF

Es ist das völ­lig fal­sche Signal: Wäh­rend in ganz Deutsch­land Stra­te­gien, Pro­gram­me und Geset­ze zum Insek­ten­schutz erar­bei­tet und umge­setzt wer­den, wird eine Hin­ter­tür für Neo­ni­co­ti­no­ide geöffnet. 

Vie­le Zucker­rü­ber­n­bau­ern sind vom Ver­gil­bungs­vi­rus betrof­fen. Es dro­hen Ernet­aus­fäl­le. Meh­re­re Bun­des­län­der und Ver­bän­de haben sich des­we­gen für eine Not­fall-Behand­lung des Saat­guts mit Pflan­zen­schutz­mit­teln aus der Grup­pe der Neo­ni­ko­tin­o­ide ent­hal­ten. Die­se dür­fen aber seit 2018 EU-weit grund­sätz­lich nicht mehr im Acker­bau ver­wen­det werden.

War­um Neo­ni­co­ti­o­no­ide so schäd­lich sind

Die­se Grup­pe an sehr effek­ti­ven Pflan­zen­schutz­mit­teln wur­de aus gutem Grund von der Wis­sen­schaft ins Visier genom­men. Der Ver­dacht, dass sich die schäd­li­che Wir­kung eben nicht nur auf die Ziel-Orga­nis­men beschränkt, erhär­te­te sich. Gif­ti­ge Rück­stän­de in Pol­len und Nek­tar wer­den von den bestäu­ben­den Insek­ten auf­ge­nom­men. Und selbst wenn sich die Neo­ni­ko­tin­o­ide durch die Wit­te­rung zer­set­zen, sind die Abbau­pro­duk­te eben­falls toxisch.  

Ver­bo­ten — aber mit Ausnahmen

Fol­ge­rich­tig wur­den die wich­ti­gen neo­ni­co­ti­no­iden Wirk­stof­fe Clothia­ni­dinImi­da­clo­prid und Thi­a­me­th­oxam in der Euro­päi­schen Uni­on  ver­bo­ten. Doch es gibt wie­der­holt Aus­nah­men.  Mit Fol­gen: Die bereits mehr­fa­che Ertei­lung von Aus­nah­men unter dem Label „Not­fall­zu­las­sung“ unter­höhlt seit Jah­ren die Ver­bo­te. Und die red­li­chen Bemü­hun­gen zum Insek­ten­schutz.  

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Was nützt der mit hei­mi­schem Saat­gut ange­leg­te Blüh­strei­fen oder die neu gepflanz­te Hecke, wenn Bie­ne und Co. durch Des­ori­en­tie­rung oder gestör­te Gedächt­nis­leis­tung die­se Nah­rungs­quel­len oder Lebens­räu­me nicht finden? 

Das fal­sche Signal

Für die Landwirt:innen ist es das fal­sche Signal. Sie brau­chen Sicher­heit, mit wel­chen Mit­teln sie ihre Kul­tur­pflan­zen in Zukunft schüt­zen kön­nen. Die Alter­na­ti­ven zum fle­xi­blen und schnell ein­setz­ba­ren che­mi­schen Pflan­zen­schutz bedür­fen in der Regel eine mit­tel- bis lang­fris­ti­ge Pla­nung. Bei­spie­le sind eine abwechs­lungs­rei­che Frucht­fol­ge, die die Ent­wick­lungs­zy­klen von Schäd­lin­gen unter­bricht oder der geziel­te Ein­satz von Nütz­lin­gen, die Schäd­lin­ge bio­lo­gisch bekämp­fen. Eine Umstel­lung braucht Zeit, Know-how und eine kla­re poli­ti­sche Linie, die in der Über­gangs­zeit Unter­stüt­zung gewährt.

Kein zurück! 

Nein, aus unse­rer Sicht darf es kein Zurück mehr zNeo­ni­co­ti­no­iden geben. Bie­nen und ande­re bestäu­ben­de Insek­ten müs­sen unbe­dingt geschützt wer­den. Im Hin­blick auf die gro­ßen Bemü­hun­gen das Insek­ten­ster­ben auf­zu­hal­ten ist die­se Not­fall­zu­las­sung ein Schlag ins Gesicht für den Insek­ten­schutz.   

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3 Kommentare

  1. Chaot
    24. Dezember 2020
    Antworten

    Die Super­land­wirt­schafts­mi­nis­te­rin wird selbst in Ber­lin im Kabi­nett als n i c h t kom­pe­tent und d.….m eingestuft.

  2. Julia
    27. Dezember 2020
    Antworten

    Mein Gott, wie unver­ant­wort­lich! Wie­viel soll noch ver­schwin­den an Bio­mas­se, an Insek­ten und Vögeln und…? Kapiert haben das auch Politiker_innen. Was ist ihr Preis, immer wie­der ein­zu­kni­cken und noch ein biss­chen mehr unse­re Öko­sys­te­me zu zer­stö­ren? Ist ihnen ihr letz­tes Biss­chen an Ver­ant­wor­tungs­ge­fühl ver­lo­ren gegan­gen, haben sie kei­ne Kin­der und Kindeskinder?

  3. Sebastian Bökamp
    4. Mai 2021
    Antworten

    Was für eine Welt!
    Die Not­fall­zu­las­sun­gen für Neo­ni­co­ti­no­ide — ent­pupp­te sich als — Not­fall­zu­las­sun­g für ein Neonicotinoid!
    Die zuge­las­se­ne Men­ge wur­de dann auch noch auf 990 Liter begrenzt, das sind fast 1000 Liter zu viel!
    Die Zulas­sung wur­de für die Zeit vom 1. Janu­ar 2021 bis zum 30. April 2021 erteilt und das nur zur Saat­gut­be­hand­lung d. h. das eigent­li­che Saat­korn wird damit pil­liert und ver­schwin­det dann in der Erde — also eine rei­ne Pro­phy­la­xe zum Schutz der Zucker­rü­be gegen ima­gi­nä­re Feinde!
    Apro­pos Zucker­rü­be — sie ist eine zwei­jäh­rig wach­sen­de Pflan­ze und bil­det also erst im zwei­ten Jahr die Blü­te von Juni bis August aus — wenn von die­ser ver­ant­wor­tungs­lo­sen hei­mi­schen Land­wirt­schaft bereits alles gero­det wur­de und selbst die nächs­te Mono­kul­tur bereits abge­ern­tet ist.
    Wohl­mög­lich soll auch die Gedächt­nis­leis­tung der Bie­ne gar nicht gestör­t wer­den und viel­leicht soll sie auch nicht sterben?
    Aber der ange­leg­te Blüh­strei­fen soll sicher­lich von der dahin­ter lie­gen­den Mono­kul­tur ablen­ken und natür­lich über den immensen Mit­tel­auf­wand von 82,5 ml/ha (d.h. 0,0000000825 Liter auf den Qua­drat­me­ter) hin­weg täuschen!
    War­um nur wird die­ses tot­brin­gen­de Pes­ti­zid im frü­hen Früh­jahr unter der Erde aus­ge­bracht und nicht an einem lau­schi­gen Som­mer­tag auf den Acker gesprüht? 

    Was für eine Welt — in der wir leben…

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