Was wür­de ein Kli­ma­kanz­ler tun?

Ist das der Klimakanzler? © imago / photothek / Florian Gaertner

Ich bin jetzt 25. Laut Lebens­er­war­tung einer deut­schen Frau habe ich noch um die 55 Jah­re Leben vor mir. Ich brau­che jetzt ihn: den ech­ten Kli­ma­kanz­ler. Und hier kommt, was er jetzt tun muss. 

Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grund­ge­setz fol­gen­de Schutz­pflicht des Staa­tes umfasst auch die Ver­pflich­tung, Leben und Gesund­heit vor den Gefah­ren des Kli­ma­wan­dels zu schüt­zen. Sie kann eine objek­tiv­recht­li­che Schutz­ver­pflich­tung auch in Bezug auf künf­ti­ge Gene­ra­tio­nen begrün­den.

Das stammt aus dem his­to­ri­schen Beschluss des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts vom März 2021 zum deut­schen Kli­ma­schutz­ge­setz. Damals hat­te das höchs­te deut­sche Gericht geur­teilt, dass Tei­le des alten Kli­ma­schutz­ge­set­zes ver­fas­sungs­wid­rig waren. Es bür­de­te nach­fol­gen­den Gene­ra­tio­nen eine hohe Emis­si­ons­re­duk­ti­ons­last auf. Und schränkt dadurch mei­ne, unse­re Frei­heit ein – wäh­rend vor­he­ri­gen Gene­ra­tio­nen deut­lich grö­ße­re Tei­le des CO2-Bud­gets zuge­stan­den wurden.

Kli­ma­schutz hat Verfassungsrang

Das Ergeb­nis die­ses Beschlus­ses war die Über­ar­bei­tung des deut­schen Kli­ma­schutz­ge­set­zes. Neue Zwi­schen­zie­le für die Reduk­ti­on von Treib­haus­gas­emis­sio­nen wur­den fest­ge­legt. Viel wich­ti­ger aber ist, dass das Ver­fas­sungs­ge­richt deut­lich gemacht hat: Kli­ma­schutz ist eine Ver­pflich­tung des Staa­tes. Und die­se Ver­pflich­tung darf nicht ein­fach auf­ge­scho­ben wer­den, da sonst eben die Frei­hei­ten von mor­gen unver­hält­nis­mä­ßig ein­ge­schränkt wer­den. Kli­ma­schutz hat seit­her also Verfassungsrang.

War­um pas­siert so wenig beim Klimaschutz?

Soweit zu Recht und Theo­rie. Bei der Umset­zung wird es aller­dings schon wie­der schwie­ri­ger. Denn zwar hat die Bun­des­re­gie­rung im Koali­ti­ons­ver­trag fest­ge­legt, dass sie das Kli­ma­schutz­ge­setz „noch im Jahr 2022 kon­se­quent wei­ter­ent­wi­ckeln“ und ein umfas­sen­des Kli­ma­schutz­so­fort­pro­gramm auf den Weg brin­gen wol­le. Alle Sek­to­ren – Ver­kehr, Gebäu­de, Strom­erzeu­gung, Indus­trie und Land­wirt­schaft – müss­ten dazu ihren Bei­trag leis­ten. Pas­siert ist aller­dings… sehr wenig. Ein Kli­ma­schutz­so­fort­pro­gramm? Gibt es immer noch nicht. Und die Sek­to­ren? Haben erst vor Kur­zem ein ver­nich­ten­des Urteil des Expert:innenrats für Kli­ma­fra­gen in Bezug auf ihre Umset­zung der Kli­ma­zie­le bekommen.

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Der Expert:innenrat ist bewer­tet den Fort­schritt der Sek­to­ren. Das Urteil: Die bis­he­ri­gen Emis­si­ons-Reduk­ti­ons­ra­ten rei­chen bei wei­tem nicht aus, um die Kli­ma­schutz­zie­le für 2030 zu errei­chen – weder in der Sum­me noch in den ein­zel­nen Sek­to­ren“. Ins­be­son­de­re die Sek­to­ren Ver­kehr und Indus­trie sto­ßen deut­lich zu vie­le Emis­sio­nen aus. Das von Minis­ter Wis­sing vor­ge­leg­te Sofort­pro­gramm für den Bereich Ver­kehr war sogar so schlecht, dass die Expert:innen es im August im Grun­de nicht bewer­tet hat­ten – es erfül­le die Anfor­de­run­gen an ein Sofort­pro­gramm nicht.

Gro­ße Ver­spre­chen, klei­ne Resultate

Trotz gro­ßer Ver­spre­chen und Ankün­di­gun­gen hat die Bun­des­re­gie­rung also nicht gelie­fert. Die bis­he­ri­gen Maß­nah­men zei­gen wenig Ambi­ti­on. Sie genü­gen – zum Bei­spiel im Bereich Ver­kehr – nicht mal der gesetz­li­chen Pflicht des Kli­ma­schutz­ge­set­zes. Statt­des­sen taucht immer wie­der die For­de­rung der FDP auf, die Sek­tor­zie­le für den Kli­ma­schutz auf­zu­wei­chen, also etwa die Min­de­rungs­zie­le für Indus­trie oder Strom­erzeu­gung. Die­se Bilanz ist ernüch­ternd. Olaf Scholz, Selbst­be­zeich­nung Kli­ma­kanz­ler, wird zum Kum­mer­kanz­ler. Doch er kann das noch ändern.

Was mein Kli­ma­kanz­ler tun muss

Ers­tens: Die Sek­tor­zie­le sind zen­tral. Sie zei­gen trans­pa­rent und spe­zi­fisch, wo wir in den ein­zel­nen Berei­chen ste­hen und wo wir han­deln müs­sen. Sie set­zen auf die fai­re und gemein­schaft­li­che Umset­zung von Kli­ma­schutz. Und das ist gut so. Denn um 2045 kli­ma­neu­tral zu wer­den, müs­sen wir auch in allen Sek­to­ren anset­zen. Außer­dem wei­sen die Sek­tor­zie­le kla­re Ver­ant­wort­lich­kei­ten zu. Und sie ermög­li­chen Nach­bes­se­run­gen: näm­lich über ihre Ver­pflich­tung zu Sofort­pro­gram­men im Fal­le einer Ziel­ver­feh­lung. (Mehr zu dem The­ma auch in unse­rem offe­nen Brief: „Kli­ma­zie­le wer­den nicht erreicht, indem man sie abschafft“.)

Zwei­tens soll­te ein Kli­ma­kanz­ler das Kli­ma­schutz­ge­setz nicht nur bei­be­hal­ten, son­dern sich  für des­sen Wei­ter­ent­wick­lung ein­set­zen. Denn momen­tan wird der Kli­ma­schutz haupt­säch­lich an „Ex-Post“-Indikatoren gemes­sen. Also Indi­ka­to­ren, die sich auf das ver­gan­ge­ne Jahr bezie­hen. Um gerüs­tet für die Zukunft zu sein, brau­chen wir auch „Ex-ante“-Indikatoren. Ein Bei­spiel: der Fach­kräf­te­man­gel. Wir wis­sen jetzt schon, dass wir viel zu wenig Fach­kräf­te für den Aus­bau der Erneu­er­ba­ren Ener­gien haben. Das ist ein Indi­ka­tor dafür, dass wir im Sek­tor Strom­erzeu­gung ein Pro­blem bei der Umset­zung der Kli­ma­zie­le bekom­men wer­den. Und dass wir dort nach­steu­ern sollten.

Drit­tens wür­de ein Kli­ma­kanz­ler schnellst­mög­lich sei­nen Ver­spre­chen nach­kom­men und ein Kli­ma­schutz­so­fort­pro­gramm auf den Weg brin­gen – und zwar ein ech­tes Kli­ma­schutz­so­fort­pro­gramm. Die­ses müss­te den Aus­bau erneu­er­ba­rer Ener­gien und sau­be­rer Anwen­dun­gen und Indus­trie­pro­zes­se beschleu­ni­gen, sowie fos­si­len Pro­jek­ten end­gül­tig eine Absa­ge ertei­len – im Aus­land wie in Deutsch­land. Außer­dem braucht es umfas­sen­de Inves­ti­tio­nen etwa in „Kli­ma-Infra­struk­tur“, erneu­er­ba­re Ener­gie­sys­te­me und die Sanie­rung beson­ders inef­fi­zi­en­ter Gebäu­de. So kann der Umbau in Rich­tung Kli­ma­neu­tra­li­tät ermög­licht wer­den. Das wür­de nicht nur dem Wirt­schafts­stand­ort Deutsch­land gut­tun, son­dern auch ein kla­res Signal an den pri­va­ten Kapi­tal­markt senden.

Kli­ma­kanz­ler, bit­te her­hö­ren. Es gibt viel zu tun! © Halfpoint/iStock/Getty Images

Was also wer­den der Kanz­ler und die Bun­des­re­gie­rung tun? Am bes­ten alles. Ich bin jetzt 25. Laut Lebens­er­war­tung einer deut­schen Frau habe ich noch um die 55 Jah­re Leben vor mir. Damit bin ich ein Teil der Gene­ra­ti­on, auf die sich das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt 2021 bezo­gen hat. Ja, mei­ne Gene­ra­ti­on wird die Last der Emis­si­ons­min­de­run­gen, die wir heu­te nicht unter­neh­men, tra­gen müs­sen. Des­we­gen brau­che ich, alle ande­ren und die kom­men­den Gene­ra­tio­nen jetzt ihn: den ech­ten Kli­ma­kanz­ler.

Vertritt die Generation Y als Werkstudentin im Team Klimaschutz und Energiepolitik. Arbeitet und lebt in Hamburg, ist aber immer wieder gerne auf Stippvisite in der Hauptstadt. Ansonsten ab und zu auf Demos für einen grünen Wandel unterwegs, Ultimate Frisbee-spielend im Park oder anbadend im See.
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